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Halle (Saale), den 22.03.2018

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 26.03.2018 ? 29.03.2018

Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   310 Ds 386 Js 3208/18, 26.03.2018, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und anderes Der 1985 in Nigeria geborene Angeklagte soll sich ohne Ausweispapiere in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Am 28.01.2018 sei er in einem ICE der deutsche Bahn AG von Berlin nach München aufgefallen, weil er keinen gültigen Fahrschein gehabt habe. Die Zugbegleiterin habe Beamte der Bundespolizei verständigt, welche während des Halts in Halle (Hauptbahnhof) zugestiegen seien. Der Angeklagte sei nach mehrfacher Aufforderung aus dem Zug ausgestiegen, habe aber auf dem Bahnsteig seine Jacke ausgezogen und sei mit erhobenen Fäusten auf die Beamten zugegangen. Drei Beamte hätten ihn ergriffen, worauf er sich aus dem Griff entwunden und alle Beamten zu Boden gerissen habe. Einen der am Boden liegenden Beamten habe er versucht, mit Fäusten anzugreifen. Das habe verhindert werden können und nach längerem Wehren durch Schläge und Tritte gegen die Beamten sei es schließlich gelungen, den Angeklagten mit Handfesseln zu fixieren. Seit dem Tattag befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der tätliche Angriff auf Vollzugsbeamte und andere Personen ist seit Mai 2017 in einem neuen Paragraphen 114 StGB geregelt und sieht einen Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.     310 Ds 474 Js 5978/16, 26.03.2018, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, (Fortsetzungstermin: 11.04.2018, 14.00 Uhr) sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen Der 1964 geborene Angeklagte soll am 06.01.2017 ein 14-jähriges Mädchen, dessen Mathematik- und Physiklehrer er gewesen sei, in seine Wohnung eingeladen haben. Dort habe er mit ihr den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter Verwendung eines Kondoms durchgeführt. Nachdem der Angeklagte zu einem 1. Verhandlungstermin am 20.11.2017 nicht erschienen ist und die angeordnete polizeiliche Vorführung zu einem Termin im Dezember 2017 nicht gelang, wurde Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl wurde am 02.02.2018 durch den zuständigen Richter außer Vollzug gesetzt gegen die Auflage, sich wöchentlich bei einer Polizeidienststelle zu melden und zum Hauptverhandlungstermin zu erscheinen.     310 Ds 967 Js 37783/16, 28.03.2018, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, Ausspähens von Daten u.a. in 30 Fällen Der 1991 geborene Hallenser soll sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Mai 2014 verschiedene Software beschafft haben, mit denen u.a. die Möglichkeit geschaffen wird, über das Internet auf fremde Computer zuzugreifen und dort Daten auszuspähen, unter anderem Zugangsdaten zu Internetkonten der jeweiligen Nutzer. In 21 Fällen sei die Installation dieser Software auf fremden Computern erfolgt, wodurch der Angeklagte auf seinen Speichermedien fremde Daten habe speichern können. Die Daten habe er verwenden wollen, um sich unter diesen Daten im Internet unerkannt zu bewegen und gegebenenfalls Leistungen auf Rechnung fremder Personen in Anspruch zu nehmen. Das Ausspähen von Daten wird gemäß § 202a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, der Erwerb entsprechender Programme gemäß § 202c StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.     310 Ls 275 Js 16777/17, 28.03.2018, 12:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.020, fahrlässiger Tötung Der 1955 geboren Ungar soll am 17.05.2017 gegen 13.15 Uhr auf der BAB 14, Höhe Landsberg, als Führer eines Lastkraftwagens aufgrund eines ihm bekannten weit überhöhten Blutzuckerwertes nicht fahrtüchtig gewesen und dadurch in einen Sekundenschlaf gefallen sein. Dadurch sei ihm ein Rückstau entgangen und er sei ungebremst auf einen Pkw Golf aufgefahren, der gegen einen davor haltenden Kleintransporter geschoben worden sei. Durch die Wucht des Aufpralls hätten der Pkw und der LKW des Angeklagten Feuer gefangen. In dem Pkw seien zwei Insassen getötet, in dem Kleintransporter seien 5 Personen verletzt worden.     340 Ds 654 Js 33493/17, 29.03.2018, 09:30 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.020, gefährlicher Körperverletzung Die drei Angeklagten sollen am 12.05.2017 mit einem Hund unterwegs gewesen sein, der bellend auf einen Passanten zugelaufen sei und sich vor diesem positioniert habe. Der Passant habe sich erschrocken und eine Abwehrhaltung eingenommen und ein Bein erhoben. Daraufhin seien alle drei Angeklagten auf den Passanten zugelaufen und hätten ihn geschlagen, wodurch er zu Boden gegangen und von den Angeklagten mehrfach gegen den Kopf und den Körper getreten worden sei. Der Geschädigte habe an diversen Körperteilen Schmerzen erlitten. Zwei Angeklagte waren zur Tatzeit erwachsen (1988 und 1990 geboren), während der dritte Angeklagte noch Jugendlicher gewesen sei, weshalb der Jugendrichter für die Sache zuständig ist. In Fällen, in denen Erwachsene und Jugendliche gemeinsam angeklagt sind, ist die Verhandlung auch gegen den Jugendlichen ausnahmsweise öffentlich.

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