: 4
Halle (Saale), den 17.05.2018

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 22.05.2018 ? 01.06.2018 Räumungsklage am 04.06.2018

  Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   310 Ds 474 Js 5978/16, 22.05.2018, 09:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, (Fortsetzungstermin: 31.05.2018, 12.30 Uhr) sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen Der 1964 geborene Angeklagte soll am 06.01.2017 ein 14-jähriges Mädchen, dessen Mathematik- und Physiklehrer er gewesen sei, in seine Wohnung eingeladen haben. Dort habe er mit ihr den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter Verwendung eines Kondoms durchgeführt. Nachdem der Angeklagte zu einem 1. Verhandlungstermin am 20.11.2017 nicht erschienen ist und die angeordnete polizeiliche Vorführung zu einem Termin im Dezember 2017 nicht gelang, wurde Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl wurde am 02.02.2018 durch den zuständigen Richter außer Vollzug gesetzt gegen die Auflage, sich wöchentlich bei einer Polizeidienststelle zu melden und zum Hauptverhandlungstermin zu erscheinen. Nachdem der Angeklagte wegen unbekannten Aufenthalts nicht zum nächsten Termin am 26.03.2018 geladen werden konnte und er seine Meldeauflage nur zum Teil erfüllt hat, wurde der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt. Seit 30.04.2018 befindet sich der Angeklagte wieder in Untersuchungshaft und wird zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt.     322 Ds 425 Js 18995/14, Mittwoch, 30.05.2018, 08:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 2.019, Wahlfälschung   Der im Jahr 1942 geborene Angeklagte soll als ehrenamtlicher Wahlvorsteher der Europawahl im Wahllokal 571-03 in der KGS Wilhelm von Humboldt entgegen § 62 der Europawahlordnung, wonach die abgegebenen Stimmen durch 2 Beisitzer nacheinander unter jeweils gegenseitiger Kontrolle ausgezählt werden müssen, eine andere Art der Auszählung vorgegeben haben, bei der eine weitere Kontrollmöglichkeit nicht stattgefunden habe. Das Verhalten des Angeklagten habe dazu geführt, dass 101 Stimmen zu viel gezählt worden seien, wovon 96 Stimmen der Partei ?Die Linke", 4 Stimmen der Partei "CDU" sowie eine Stimme der Partei "SPD" zugefallen seien. Der Angeklagte habe ein falsches Ergebnis bewusst in Kauf genommen.   Wahlfälschung gemäß § 107a StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.   Das Gericht hat zu dem Termin neben dem Angeklagten und seinem Verteidiger 8 Zeugen geladen. Ein weiterer Termin ist bisher nicht bestimmt.   Anmerkung: Das Gericht hat bisher keine Sicherheitsverfügung erlassen und den Zugang zur Sitzung nicht beschränkt.     105 C 368/18, Montag, 04.06.2018, 11.00 Uhr, Saal X.01 Räumungsklage   Verhandelt wird in einem Zivilverfahren eine Klage der Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) gegen den Kapuze e.V. auf Räumung des Hauses Hafenstraße 7, 06108 Halle ("Hasi")   Wie bereits in der Pressemitteilung vom 26.04.2018 angekündigt, hat die vorsitzende Richterin sitzungspolizeiliche Maßnahmen angeordnet. Diese umfasst im Wesentlichen die Errichtung einer Kontrollstelle, an der sich Besucher mit einem gültigen Legitimationspapier ausweisen müssen. Durch die anwesenden Beamten dürfen körperliche Durchsuchungen der Zuhörer zur Auffindung unerlaubter Gegenstände durchgeführt werden. Pressevertreter mit gültigem Presseausweis gemäß der "Vereinbarung über die Gestaltung und Ausgabe von bundeseinheitlichen Presseausweisen" werden nicht durchsucht.   Pressevertreter müssen sich bis zum bis zum 01.06.2018 bei der Pressestelle akkreditieren.   Presseanfragen sind ausschließlich an die Pressestelle zu richten.       Im Auftrag   Werner Budtke

Impressum:Amtsgericht Halle (Saale)PressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung