(AG HAL) Nachtrag: Hinweis auf eine Hauptverhandlung vom 03.06.2020
Zur Pressemitteilung 003/20 vom 03.06.2020 zum Verfahren 320 Ls 418 Js 42237/17 wird ergänzend mitgeteilt, dass der Hauptverhandlungstermin am 18.06.2020, 09.30 Uhr, in den Sitzungssaal X.1.0/1.1 im Justizzentrum Halle verlegt wurde. Der Zutritt zu dem Sitzungssaal ist angesichts der Abstandsgebote beschränkt. Es finden Einlasskontrollen statt. Insbesondere ist von den Zuhörern ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Die Daten der Zuhörer werden im Hinblick auf die geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie erfasst und für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt. Der Zutritt zum Verhandlungsraum ist ab 09.00 Uhr möglich. Im Sitzungssaal sind für die Medien zehn (10) Sitzplätze reserviert. Eine Akkreditierung ist erforderlich. Derzeit sind noch vier (4) Sitzplätze in der Reihenfolge der Meldungen zu vergeben. Die Medienvertreter, die sich bereits im Vorfeld vorsorglich akkreditiert haben, müssen die Akkreditierung nicht wiederholen. Medienvertreter, die sich rechtzeitig akkreditiert haben, genügen Ihrer Ausweispflicht durch Vorlage eines gültigen Presseausweises, der eine Nachfrage bei der ausstellenden Stelle zulässt. Die weiteren Sitzplätze stehen der interessierten Öffentlichkeit in der Reihenfolge des Erscheinens zur Verfügung. Sind alle Sitzplätze besetzt, werden keine weiteren Zuschauer in den Sitzungssaal hineingelassen. Im Auftrag Werner Budtke Pressesprecher
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