Pressemitteilung: 004/2022
Halle (Saale), den 22.03.2022

3G-Regeln für den Zutritt zum Justizzentrum aufgehoben

Ab sofort gilt die sogenannte 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle nicht mehr. Das heißt, dass der Nachweis über eine Impfung gegen das Corona-Virus, die Genesung nach einer Infektion damit oder über einen entsprechenden Negativtest beim Eintritt nicht mehr zu führen ist.

Innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums gilt allerdings die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) bis auf Weiteres fort.

Der Zutritt zu den Sitzungssälen im Justizzentrum Halle kann im Einzelfall durch die zuständigen Richter abweichend geregelt sein.

Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht.

Im Auftrag

Budtke
– Pressesprecher –

Impressum:
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