Pressemitteilung: 0108/2025
Halle (Saale), den 26.03.2025

Haftbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gefährlicher Körperverletzung durch das Amtsgericht Halle (Saale) erlassen

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) erließ einen Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Beschuldigten, welcher gemeinschaftlich mit weiteren Mittätern am Montag, den 24.03.2025 auf einem Parkplatz in Halle/Trotha ein Pärchen zunächst rassistisch beleidigt und im weiteren Verlauf körperlich angegriffen haben soll. Der Beschuldigte soll zunächst rassistische Parolen dem Pärchen entgegen geschrien und danach auf den Mann mit einem mitgeführten Schlagstock eingeprügelt haben. Außerdem habe er den sogenannten Hitlergruß für Dritte deutlich vernehmbar gezeigt. Gegen den Beschuldigten wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Halle (Saale) am Dienstag, den 25.03.2025 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass das genannte Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und jeder Beschuldigte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die Vorwürfe, berechtigt sind, ist Gegenstand einer noch stattfindenden gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung