Strafverhandlungen in der Woche vom 19.05.2025 bis zum 23.05.2025
Dienstag, 20.05.2025, 10:00 Uhr, Saal: 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 320 Cs 480 Js 43780/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung
Zum Vorwurf:
Dem im Juni 1997 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt und tateinheitlich hierzu beleidigt zu haben.
Der Angeklagte soll am 14.09.2024 gegen 17:48 Uhr in der Leipziger Straße in Halle (Saale), ungefähr auf Höhe des Geschäftes „Deichmann“ der Geschädigten F. mit festem Griff an deren bedeckte linke Brust gefasst haben. Hierbei soll er gegenüber der Geschädigten (unter anderem) geäußert haben, er seie – wohl in Abgrenzung zu ihr – ein „wahrer Deutscher“, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Geschädigte die Berührung ihrer Brust nicht wünschte.
Der Angeklagte ist bislang nicht einschlägig vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene sexuelle Belästigung Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren, für die Beleidigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr an.
Mittwoch, 21.05.2025, 9:00 Uhr, Saal: 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 303 Ds 185 Js 35471/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Diebstahl mit Waffen
Zum Vorwurf:
Der im August 1984 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, einen Diebstahl mit Waffen und einen einfachen Diebstahl begangen zu haben.
1.)
Die Angeklagte soll am 22.04.2024 gegen 12:30 Uhr vor dem Penny-Markt in der Willy-Brandt-Straße in Halle (Saale) den Rucksack des Zeugen A. von dessen Fahrrad gestohlen haben.
Der Zeuge A. hatte gerade die von ihm gekauften Lebensmittel in seinem Rucksack verstaut, als die Angeklagte – auf ihrem Fahrrad sitzend – im Vorbeifahren den Rucksack nebst der vom Zeugen darin verpackten Lebensmittel gegriffen und mit den entwendeten Sachen den Tatort wieder verlassen haben soll.
Die Angeklagte habe hierbei in der Absicht gehandelt, die entwendeten Sachen für sich selbst zu verbrauchen.
2.)
Am 25.05.2024 gegen 1:45 Uhr unterhielten sich die Zeugen H. und D. vor der Edeka-Filiale in der Ludwig-Wucherer-Straße in Halle (Saale). Die Angeklagte soll sich den beiden Zeugen genähert und in einem unbeobachteten Moment aus dem von dem Zeugen H. zuvor vor der Filiale abgestellten Rucksack ein Paar Turnschuhe im Wert von 40 € entnommen haben. Die Angeklagte habe sodann die Turnschuhe in einen mitgeführten Plastikbeutel, in welchem die Angeklagte auch ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 12 cm zur jederzeitigen Verwendung vorrätig hielt, verstaut. Dies um die Turnschuhe für sich zu behalten.
Die Angeklagte ist bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft.
Das Gesetz droht für den der Angeklagten vorgeworfenen Diebstahl mit Waffen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, für den einfachen Diebstahl Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an.
Mittwoch, 21.05.2025, 9:00 Uhr, Saal: 2019, Hauptverhandlung im Verfahren 322 Ds 473 Js 15284/22, Strafrichter
Tatvorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Zum Vorwurf:
1.)
Dem im März 1982 in Schkeuditz geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.11.2021 in der Zeit von 0:02 bis 0:27 Uhr unter Verwendung seines Mobiltelefons insgesamt 18 Bilddateien sowie 8 Videodateien von der – zu dieser Zeit schlafenden – Zeugin K. in deren Wohnung gefertigt zu haben.
Die – vom Angeklagten im Nachgang auf seinem Laptop gespeicherten – Dateien sollen die Durchführung von ungeschütztem Analverkehr durch den Angeklagten an der Zeugin K, deren unbedeckte Brüste, den Anus und die unbedeckte Vagina der Zeugin zeigen.
2.)
Am 05.04.2022 soll der Angeklagte dann eine der am 26.11.2021 von ihm gefertigten Videodateien an die Zeugin K. unter Nutzung des Messengerdienstes WhatsApp übermittelt haben, ohne von der Zeugin hierzu aufgefordert worden zu sein.
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Verbreitung pornographischer Inhalte Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren an.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.
Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de