Pressemitteilung: 0112/2025
Halle (Saale), den 20.06.2025

Strafverhandlungen in der Woche vom 23.06.2025 bis zum 27.06.2025

 

 

Montag, 23.06.2025, 11:00 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 284 Js 42568/23, Strafrichter

Tatvorwurf:

Dem im Juli 1988 in Racari Jud Dimbovita Vita (Rumänien) geborenen Angeklagten wird eine gewerbsmäßige Hehlerei vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) in nicht rechtsverjährter Zeit vor dem 08.08.2023.

Im oben genannten Tatzeitraum soll der Angeklagte verschiedene Gegenstände, welche zuvor von verschiedenen Baustellen in Halle (Saale) entwendet worden waren (überwiegend Baumaschinen, Werkzeuge etc.), angekauft oder sich sonst beschafft haben.

Diese Gegenstände (Gesamtwert mindestens 40.000 €) sind im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle des vom Angeklagten geführten Lastkraftwagens Mercedes-Benz Sprinter festgestellt worden.

Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.

 

Montag, 23.06.2025, 13:00 Uhr, Saal: 2019, Hauptverhandlung im Verfahren 322 Ds 285 Js 53.627/24, Strafrichter

Tatvorwurf:

Dem im Juli 1973 in Beirut (Libanon) geborenen Angeklagten wird eine Unterschlagung und ein gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) im Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 26.09.2024.

1.

Der Angeklagte soll der Mercedes-Benz Bank AG für ein im Rahmen seines gewerblichen Autohandels bei vorgenannter Bank aufgenommenes Darlehen einen Pkw Mercedes-Benz sicherungsübereignet haben. Diesen Darlehensvertrag kündigte die Mercedes-Benz Bank AG am 17.08.2024, nachdem der Angeklagte bereits ab Mai 2024 die fälligen Ratenzahlungen eingestellt haben soll.

In Kenntnis des entgegenstehenden Willens der Eigentümerin des Pkws (Mercedes-Benz Bank AG) soll der Angeklagte das ihm anvertraute Fahrzeug spätestens am 26.09.2024 ins Ausland verkauft haben.

2.

Ebenfalls am 26.09.2024 soll der Angeklagte einen weiteren Pkw der Marke Mercedes-Benz ins Ausland verkauft haben. Auch dieser Pkw war zuvor der Mercedes-Benz Bank AG zur Sicherheit für ein von ihr gewährtes Darlehen (69.890 €) übereignet worden. Im Gegensatz zur Tat unter 1.) habe der Angeklagte bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt, keine Zahlungen auf das Darlehen zu leisten. Nachdem er –wie geplant- keine einzige Zahlung auf das Darlehen erbrachte, habe die Mercedes-Benz Bank AG das Darlehen unter dem 17.08.2024 gekündigt. Der Bank sei durch die Täuschung des Angeklagten ein Schaden in Höhe des Darlehensbetrages entstanden, was der Angeklagte auch so beabsichtigte.

Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Unterschlagung Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, für den gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.

 

Dienstag 24.06.2025, 9:00 Uhr, Saal: 1030, Hauptverhandlung im Verfahren 360 Ls 472 Js 37.761/24, Schöffengericht

Tatvorwurf:

Dem im August 2001 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung und das Verwenden von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisation in der Öffentlichkeit vorgeworfen. Außerdem eine Beleidigung.

1.)

Der Angeklagte soll sich am 22.08.2024 in der Wohnung der Geschädigten W in Halle (Saale) aufgehalten haben. Zwischen beiden habe zu dieser Zeit eine sogenannte „On/Off-Beziehung“ bestanden. Nachdem beide zunächst einvernehmlich Oralverkehr durchgeführt hatten, habe der Angeklagte – zunächst ebenfalls einvernehmlich – seinen Penis in den Anus der Geschädigten eingeführt. Da dies der Geschädigten nicht unerhebliche Schmerzen verursachte, habe sie ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Daraufhin soll der Angeklagte die Arme der Geschädigten festgehalten haben, sodass sie sich dieser Situation nicht entziehen konnte. Die Geschädigte habe in der Folgezeit den Angeklagten mehrfach gebeten, damit aufzuhören. Der Angeklagte habe jedoch erst nachdem dem Samenerguss von der Geschädigten abgelassen.

2.)

Der Angeklagte soll am 28.10.2024, gegen 12:45 Uhr in Halle (Saale) auf dem zu dieser Zeit gut besuchten Marktplatz für eine unbestimmte Anzahl von Personen ohne weiteres wahrnehmbar mit dem rechten Arm den Hitlergruß gezeigt haben und zugleich laut und deutlich „Heil Hitler“ skandiert haben. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass der Gruß sowie die Parole Erkennungsmerkmale der verbotenen NSDAP gewesen seien.

3.)

Kurz darauf soll der Angeklagte den Geschädigten A., welcher am Tatort Angaben gegenüber den wegen der Tat zu 2.) erschienenen Polizeibeamten gemacht hatte, in ehrverletzender Absicht als „Kanake“ bezeichnet haben

Der Angeklagte ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Vergewaltigung Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr, für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an. Eine Beleidigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

 

Dienstag 24.06.2025, 10:30 Uhr, Saal: 1019, Hauptverhandlung im Verfahren 301 Ds 177 Js 7586/24, Strafrichter

Tatvorwurf:

Dem im Januar 1995 in der Türkei geborenen Angeklagten wird eine falsche uneidliche Aussage, begangen am 18.01.2024 vor dem Landgericht Halle, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll in seiner Vernehmung an oben genannten Tattag als Zeuge vor dem Landgericht Halle bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, es habe weder eine Forderung nach Zigarettengeld noch den Gebrauch eines Messers durch den damaligen Angeklagten S. gegeben. Der (damalige) Angeklagte habe im weiteren Verlauf des Verfahrens jedoch genau diese Situation eingeräumt, wobei er auch die Anwesenheit des damaligen Zeugen und heutigen Angeklagten bekundete.

Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.

Für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat droht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an.

 

Mittwoch 25.06.2025, 11:00 Uhr, Saal: 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 303 Cs 905 Js 44.219/21, Strafrichter

Tatvorwurf:

Dem im Juli 1987 in Mersin (Türkei) geborenen Angeklagten wird eine Bestechung, begangen am 13.10.2021 gegenüber einem Bediensteten der Ausländerbehörde der Stadthalle (Saale), vorgeworfen.

Der Angeklagte soll an dem vorgenannten Tattag, gegen 11:35 Uhr sich telefonisch bei einem Bediensteten der Ausländerbehörde der Stadthalle (Saale), dem Zeugen F nach dem Bearbeitungsstand der von ihm am 16.08.2021 beantragten Verlängerung seines Aufenthaltstitels erkundigt haben.

Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass zur Bearbeitung des Antrages noch weitere Unterlagen vorzulegen sind und deshalb noch keine Entscheidung ergehen konnte, soll der Angeklagte dem Bediensteten der Ausländerbehörde einen Betrag von 100 € angeboten haben, „… damit die Karte fertig wird.“ Damit habe der Angeklagte nicht nur eine schnelle Bearbeitung seines Antrages, sondern auch eine Erteilung des Aufenthaltstitels trotz fehlender Unterlagen erreichen wollen. Dies im Bewusstsein, dass der Zeuge F – würde er auf das Ansinnen des Angeklagten eingehen – seine Dienstpflichten verletzen würde.

Der Zeuge lehnte das Angebot ab und informierte seinen Dienstvorgesetzten über den Vorfall.

Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.

Das Gesetz droht für den dem Angeklagten vorgeworfene Bestechung die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahr oder Geldstrafe an.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen.

 

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