Pressemitteilung: 0117/2025
Halle (Saale), den 07.11.2025

Strafverhandlungen in der Woche vom 10.11.2025 bis zum 14.11.2025

 

Dienstag, 11.11.2025, 10:00 Uhr, Saal: 1030, Hauptverhandlung im Verfahren 360 Ds 271 Js 23086/25, Strafrichter

Tatvorwurf:

Dem im Jahr 1970 im Irak geborenen Angeklagten wird eine Nötigung und eine Bedrohung vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) am 02.06.2025 und am 03.06.2025.

1.)

In Unverständnis der gegen ihn in einem strafrechtlichen Vollstreckungsverfahren verfügten Maßnahmen soll der Angeklagte am 02.06.2025 per Telefon der zuständigen Rechtspflegerin W. gedroht haben, im Falle einer Festnahme sofort zur Staatsanwaltschaft zu kommen und ihr zu zeigen, „wie es lang gehe“. Des Weiteren werde er die Rechtspflegerin bei einem „richtigen Gericht“ anzeigen und mit „einem Messer ihr Gesicht so hässlich machen, dass keiner sie mir anschauen wolle“. Damit habe der Angeklagte erreichen wollen, dass die Rechtspflegerin die bereits veranlassten Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zurücknimmt.

2.)

Am 03.06.2025 soll der Angeklagte erneut im Rahmen des oben genannten Vollstreckungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Halle angerufen haben. Gegenüber der Justizamtsinspektorin S. habe er seinen Unmut über die angedrohten Maßnahmen erklärt. Nachdem die Justizamtsinspektorin wegen der Unsachlichkeit des Angeklagten das Gespräch beendete, rief er kurze Zeit später nochmals an und drohte damit, der Geschädigten etwas anzutun, „was sie nicht überleben werde“.

Die Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Nötigung die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an. Die weiter dem Angeklagten vorgeworfene Bedrohung kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

 

Donnerstag, 13.11.2025, 09:00 Uhr, Saal: 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 474 Js 6110/25, Strafrichter 

Tatvorwurf:

Dem im Jahr 1986 in St. Petersburg geborenen Angeklagten wird eine sexuelle Belästigung und eine gefährliche Körperverletzung, begangen am 14.09.2024 in Halle (Saale), vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Halle geht nach den bisherigen Ermittlungen von folgendem Sachverhalt aus:

1.

Am oben genannten Tattag, gegen 1:15 Uhr soll der Angeklagte sich in der Sisha-Bar „Royal Lounge“ im Steinweg 13 aufgehalten haben. Auch anwesend zu dieser Zeit war die Zeugin R.. Als die Zeugin kurz den Raum verlassen hatte, nutzte der Angeklagte die Gelegenheit und setzte sich an deren Tisch. Als die Zeugin im Barraum wieder erschienen war und feststellen musste, dass der Angeklagten an Ihrem Tisch saß, bat sie ihn zunächst höflich den Tisch zu verlassen. Als sie am Angeklagten vorbeiging, soll der Angeklagte ihr an das bedeckte Gesäß gefasst haben.

2.

Die Zeugin, aufgrund der Berührung sehr wütend, schlug dem Angeklagten daraufhin mit der flachen Hand ins Gesicht und beschimpfte ihn zunächst in russischer Sprache, dann auch auf Deutsch. Als Reaktion hierauf soll der Angeklagte seinen Whisky in ihr Gesicht geschüttet haben, einen Schritt zurückgetreten sein und dann sein leeres Glas in Richtung der Zeugin geworfen haben. Diese wurde vom Glas im Bereich ihrer rechten Augenbraue getroffen und erlitt dadurch eine ca. 2 cm große Platzwunde, welche ärztlich versorgt werden musste.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat das besondere Interesse an der Strafverfolgung bejaht.

Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.

Die dem Angeklagten vorgeworfene sexuelle Belästigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, die gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Donnerstag, 13.11.2025, 13:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 304 Ds 370 Js 18361/23, Strafrichter 

Tatvorwurf:

Dem im Jahr 2002 in Halle (S.) geborenen Angeklagten wird ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie (tateinheitlich) eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen, begangen in Halle (Saale) am 17.02.2023.

Am oben genannten Tag, gegen 12:30 Uhr soll der Angeklagte – unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehend – sich im Bereich der Busendhaltestelle in Kröllwitz in der Döhlauer Straße aufgehalten haben. Der Angeklagte habe sich nach dem Eindruck des Zeugen S. verfolgt gefühlt, weshalb er –der Zeuge S.- die Polizei rief. Als die herbeigerufenen Polizeibeamten die Haltestelle erreicht hatten und gerade damit begannen, ihn zu befragen, soll der Angeklagte unvermittelt mit seiner rechten Faust die ihn befragende Polizeibeamtin in die linke Gesichtshälfte geschlagen haben.

Um Abstand vom Angeklagten zu gewinnen, ging die Geschädigte einen Schritt zurück. Mit gehobener Faust soll daraufhin der Angeklagte auf die Geschädigte zugerannt sein, welche beim Versuch ihm auszuweichen hinstürzte. Die Polizeibeamtin erlitt verschiedene Verletzungen, so ein Hämatom durch den Faustschlag, sowie durch den Sturz eine Schwellung des linken Jochbeins und Abschürfungen am rechten Knie.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Der dem Angeklagten vorgeworfene tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte kann mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet werden.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Bitte beachten Sie noch die nachstehenden Hinweise zur Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen

 

 

 

Impressum:
Amtsgericht Halle (Saale)
Pressestelle
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)
Tel: 0345 220-5321
Fax: 0345 220-5586
Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung