Pressemitteilung: 0105/2026
Halle (Saale), den 10.02.2026

Urteilsverkündung im Verfahren gegen die Betreiberin einer im Saalekreis gelegenen Tierpension wegen Tierquälerei

 

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am heutigen Tag das Urteil im Verfahren gegen die Betreiberin einer im Saalekreis gelegenen Tierpension (Aktenzeichen 360 Ds 976 Js 52269/24) verkündet. 

Die Angeklagte wurde wegen Tierquälerei in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung für die Dauer von 3 Jahren, verurteilt. Außerdem wurde ihr das Halten und Betreuen sowie der Handel und der sonstige berufliche Umgang mit Hunden für die Dauer von 4 Jahren verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist jedoch die nichtselbstständige Tätigkeit als tiermedizinische Fachangestellte in einer Tierarztpraxis, soweit sie unter tierärztlicher Kontrolle und Aufsicht erfolgt und der Angeklagten die Pflege und Betreuung der Hunde nicht allein obliegt.

Der Mitangeklagte wurde ebenfalls wegen Tierquälerei in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 € verurteilt. Auch ihm gegenüber wurde das oben genannte Halte- und Betreuungsverbot, allerdings nur für die Dauer von 3 Jahren angeordnet. Die weiter angeklagten Taten wurden nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeklagte können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.

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