Räumungsklage gegen eine siebenköpfige Wohngemeinschaft
Am Dienstag, den 17.02.2026 wird vor dem Amtsgericht Halle (Saale) – Zivilabteilung –eine Räumungsklage gegen eine siebenköpfige Wohngemeinschaft verhandelt (Aktenzeichen 105 C 1254/25). Konkret fordert die Klägerin von den Beklagten die Räumung einer 7-Raum-Wohnung (Größe: 193 m²) in der Ulestraße in Halle (Saale), außerdem rückständige Miete.
Die Klägerin hat nach eigener Aussage das Mietverhältnis zu den Beklagten wegen Zahlungsverzugs außerordentlich fristlos gekündigt. Die Beklagten bestreiten nicht, die Miete nicht in voller Höhe gezahlt zu haben. Allerdings habe man wegen einer Vielzahl an Um- und Ausbauarbeiten die Miete berechtigterweise gemindert. Nach Auffassung der Beklagten sei die Kündigung wegen Zahlungsverzuges nur vorgeschoben, vielmehr beabsichtige die Klägerin, die Wohnung zu veräußern. Unvermietet seien deutlich höhere Preise zu erzielen.
Anlässlich dieser Verhandlung wurde in sozialen Medien dazu aufgerufen, gegen die Räumungsklage zu protestieren. Es ist eine Versammlung von 09:00 bis 11:00 Uhr vor dem Justizzentrum Halle angemeldet (30-50 Personen lt. Anmeldung).
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