Hauptverhandlung vor dem Strafrichter wird fortgesetzt
Die heute begonnene Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung Nr. 6/2017) wurde kurz nach dem Beginn ausgesetzt. Das Gericht sah sich veranlasst, an die anwaltlich vertretenen Angeklagten einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, weil das Gericht die Rechtslage in einem Punkt abweichend von der Staatsanwaltschaft beurteilt. Die ursprünglich vorgesehene Vernehmung mehrerer Zeugen fand daher nicht statt. Das Gericht hat eine Videoaufzeichnung zu dem Vorfall am 03. Oktober 2015 in Augenschein genommen, die die Polizei angefertigt hatte. Auf den Hinweis wollen die Verteidiger der Angeklagten nun Stellung nehmen. Frühestens im September 2017 nimmt die Hauptverhandlung einen erneuten Anlauf. Die unterdessen vor dem Gebäude des Justizzentrums Magdeburg abgehaltene Kundgebung verlief ohne Zwischenfälle. Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher
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