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Magdeburg, den 05.06.2017

Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter

Um 11.00 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem Betrug in zwei F¿llen zur Last gelegt wird (¿ 263 StGB). Der Angeklagte soll im letzten Jahr ¿ber die Internetplattform eBay Kleinanzeigen Apple iPads zum Verkauf angeboten haben, obwohl er solche gar nicht zur Verf¿gung hatte. Ein Gesch¿digter bot ihm f¿r zwei iPads 1.150 Euro, zahlte den Betrag an den Angeklagten, erhielt von diesem aber nie die Ware. Dem Angeklagten soll es nur darum gegangen sein, den Kaufpreis zu erhalten. Vergleichbares soll einem anderen Gesch¿digten passiert sein. Hier ging es um ein iPad zum Preis von 580 Euro. Trotz Zahlung erhielt auch dieser Gesch¿digte die Ware nicht. F¿r den Angeklagten geht es im Fall des Schuldspruchs nicht nur um eine Strafe, sondern auch um Schadensersatz. Da der Angeklagte den Kaufpreis nicht zur¿ckgezahlt hat, machen beide Gesch¿digte im Wege eines Adh¿sionsantrags Schadensersatz gegen den Angeklagten geltend.   Um 12.00 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen einen 79-j¿hrigen Angeklagten. Ihm wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen (¿ 142 StGB). Er soll mit seinem Pkw Opel beim Einparken zun¿chst r¿ckw¿rts gegen einen geparkten Pkw Renault und dann beim Vorw¿rtsfahren gegen einen geparkten Pkw Daimler gefahren sein. Trotz der Verpflichtung, am Unfallort zu verbleiben und die notwendigen Feststellungen ¿ber die Beteiligung an dem Verkehrsunfall den Gesch¿digten mitzuteilen oder zumindest die Polizei ¿ber den Unfall zu informieren, soll der Angeklagte den Unfallort verlassen haben. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in H¿he von ca. 3.000 Euro. Dem Angeklagten droht neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.     Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher

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