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Magdeburg, den 27.09.2017

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter endet mit Verurteilung und mit Freispruch

Anders als in der Pressemitteilung Nr. 027/17 vom 13. September 2017 mitgeteilt, ist das Gericht bereits am ersten und damit einzigen Verhandlungstag gegen zwei Angeklagte zu einem Urteil gelangt:   Ein 24 Jahre alter Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt. Unter Einbeziehung einer Strafe aus einer Vorverurteilung wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.   Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober 2015 zunächst an einer Demonstration unter dem Motto "Tag ohne soziale Freiräume. Miete runter ? Löhne rauf" teilnahm und nach Demonstrationsende gegen 18 Uhr mit etwa 30 anderen Personen weiterzog. Weil zwei Polizeibeamte die Gruppe begleiteten, um Personen zu identifizieren, die noch während der Demonstration Pyrotechnik gezündet hatten, und der Angeklagte verhindern wollte, dass diese Personen von den Beamten aufgegriffen werden, nahm er Anlauf, zog ein Bein nach oben und trat aus dem Lauf heraus mit voller Wucht gegen den Oberkörper eines Polizeibeamten, der an der linken Hand getroffen wurde und sich dabei einen Fing brach. In gleicher Weise "verteidigte" er einen Demonstrationsteilnehmer durch einen gezielten Schlag mit der Faust, wodurch ein zweiter Polizeibeamter getroffen wurde. Trotz eines Helms mit Mundschutz erlitt dieser Beamte eine geschwollene Lippe. Außerdem muss der Angeklagte 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.   Der 27 Jahre alte Angeklagte wurde hingegen freigesprochen. Eine bewusste Unterstützung des heute verurteilten Angeklagten war ihm nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.   Auf den vorsorglich anberaumten Fortsetzungstermin am 27. September 2017 konnte das Gericht verzichten. Das Urteil des Strafrichters vom 13. September 2017 ist rechtskräftig.     Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher

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