Hauptverhandlung vor dem Strafrichter vorgesehen
(AG MD). Das Amtsgericht Magdeburg hat demnächst den Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung zu verhandeln, die sich am 15. Januar 2019 gegen 20.10 Uhr in einer Straßenbahn der Linie 4 in Richtung Olvenstedt auf Höhe der Westringbrücke ereignet haben soll. Angeklagt ist ein 19 Jahre alter Magdeburger, der sich durch die Unterhaltung mehrerer anderer Fahrgäste auf arabisch gestört gefühlt haben, auf diese Fahrgäste zugegangen sein und einen Fahrgast wahllos mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Der Geschädigte soll eine Nasenprellung sowie Kopfschmerzen und eine Prellung der rechten Schulter erlitten haben. Als Beweismittel stehen eine Videoaufzeichnung aus der Straßenbahn sowie Zeugen zur Verfügung.Das Gericht wird zunächst über den Antrag der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren zu eröffnen, entscheiden und ggf. eine Hauptverhandlung anberaumen. Zunächst kann der Angeklagte zur Anklageschrift schriftlich Stellung nehmen. Die vorsätzliche Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft. Im Falle eines Schuldspruchs hat der Angeklagte eine empfindliche Strafe zu erwarten. Der Angeklagte ist erheblich vorbestraft. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher
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