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Magdeburg, den 24.05.2020

Verurteilung durch das Amtsgericht Magdeburg rechtskräftig

(AG MD). Das Urteil des Strafrichters des Amtsgerichts Magdeburg vom 11. Mai 2020 (vgl. zum Sachverhalt Pressemitteilung 10/2020 vom 11. Mai 2020) ist rechtskräftig, nachdem gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt worden ist. Die Frist betrug hierfür eine Woche. Ein 1969 geborener Angeklagter wurde u.a. wegen zweifachen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde dem Angeklagten entzogen, der Führerschein eingezogen. Innerhalb der nächsten 18 Monate darf ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Das Tatfahrzeug konnte hingegen nicht eingezogen werden, weil nicht festzustellen war, dass dem Angeklagten das Fahrzeug gehört. § 74 Abs. 3 StGB ermöglicht nur dann eine Einziehung eines Tatwerkzeugs, wenn es dem Täter gehört. Das Coupé war jedoch "nur" geleast und steht im Eigentum einer Bank. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher

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