Verurteilung durch das Amtsgericht Magdeburg rechtskräftig
(AG MD). Das Urteil des Strafrichters des Amtsgerichts Magdeburg vom 08. Juni 2020 (vgl. zum Sachverhalt Pressemitteilung 13/2020 vom 08. Juni 2020) ist rechtskräftig, nachdem gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt worden ist. Die Frist betrug hierfür eine Woche. Die Angeklagte ist somit wegen Diebstahls verurteilt. Es steht fest, dass sie als Mitarbeiterin der Einrichtung im September 2019 einer demenzkranken Frau in einer Wohngruppe für Demenzkranke einen goldenen Ring stahl und nach Entdeckung der Tat und deren Leugnung am Folgetag in einer vorgetäuschten Suchaktion den Ring in dem Zimmer der demenzkranken Frau "fand", um dadurch den zuvor begangenen Diebstahl zu vertuschen. Das Gericht hatte die Verwertung eines heimlich aufgenommenen Videos, mit welchem die Angeklagte überführt werden konnte, für ausnahmsweise zulässig erachtet. Dr. HoppeRichter am Amtsgericht als Pressesprecher
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