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Magdeburg, den 01.04.2004

Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Magdeburg, den 2. April 2004 Zukunftsfähiges Hochschulgesetz verabschiedet Heute hat der Magdeburger Landtag das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet. Damit sei ein intensiver Diskussionsprozesses mit einem guten Ergebnis abgeschlossen worden, so Kultusminister Olbertz. Angesichts der Schärfe der Auseinandersetzungen zu Beginn der Diskussion freue er sich, dass insbesondere in den Ausschusssitzungen ein sehr konstruktives und ergebnisorientiertes Klima geherrscht habe. Daran könne auch die ¿überraschende Polemik¿ von Frau Dr. Kuppe während der Landtagssitzung nichts ändern. Auf der Grundlage des neuen Gesetzes könnten die Hochschulen den Reformprozess weitgehend selbst gestalten und in Ausübung ihrer Autonomie die Entwicklungsrichtung selbst bestimmen. ¿Dies wird der Vielfalt der Reformansätze zu gute kommen und sie zugleich auf gemeinsame Maßstäbe verpflichten¿, so der Kultusminister. Wichtige Neuregelungen des Gesetzes gelten der Stärkung der Hochschulautonomie, Zielvereinbarungen unter gleichberechtigten Partnern, einem transparenten Verfahren bei der Hochschulstrukturplanung unter Beteiligung des Parlaments, der Stellung und den Perspektiven der Juniorprofessoren sowie den Stichwörtern Qualität und Evaluation unter Beteiligung der Studierenden. Wesentlich klarer als bisher seien die Aufgabenteilung zwischen Rektorat und Senat und die Trennung von Verwaltungsaufgaben und wissenschaftlicher Sachentscheidung geregelt. ¿Ein Rektor, der keine Entscheidungen treffen kann, wäre weder in der Lage, Verantwortung zu tragen, noch könnte ihn seine Hochschule in die Pflicht nehmen, wenn wichtige Dinge im Hochschulalltag nicht funktionieren¿, kommentierte Kultusminister Olbertz die entsprechende Neuregelung. Ob die Gremien öffentlich oder nicht öffentlich tagen, werde nach § 64 künftig im Einzelfall oder generell von ihnen selbst entschieden. Das sei die höchste Form der lokalen Demokratie. ¿Wer Demokratie von oben verordnen will, muss sich selbst außerhalb der Demokratie stellen¿, so Olbertz. Allgemeine Studiengebühren für grundständige Studiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sieht das Gesetz nicht vor. Für Langzeitstudierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, sind dagegen künftig Gebühren vorgesehen. Außerdem ermöglicht das Gesetz, zum Beispiel für Weiterbildungsangebote Gebühren zu erheben. ¿Es gibt auch für Studierende keinen unlimitierten Zugriff auf ein öffentliches Gut wie die Ressourcen der Hochschulen¿, so Olbertz. So sei es durchaus sozial gerecht, bei erheblicher überschreitung der Regelstudienzeit eine Beteiligung an den Mehrkosten, nicht zuletzt im Interesse der jüngeren Studierendenjahrgänge, zu verlangen. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass Gebühreneinnahmen unmittelbar der Hochschule zufließen. Darüber hinaus eröffne es den Hochschulen auch neue Möglichkeiten der Eigenerwirtschaftung von Mitteln, z.B. durch die Beteiligung an Unternehmen, eigenen Gründungen oder den Verkauf von Dienstleistungen. ¿Das Gesetz kann durchaus den Anspruch erheben, eines der modernsten in Deutschland zu sein, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass wir an einigen Stellen noch mutiger gewesen wären¿, so der Kultusminister. In ganz Europa würden mittlerweile rege Diskussionen über den Weg der Hochschulen in die Zukunft und ihre Chancen im internationalen Wettbewerb geführt, deren Verlauf in vielen Bereichen noch offen sei. Das neue Gesetz würde selbst nach einem Wegfall des deutschen Hochschulrahmengesetzes für einen längeren Zeitraum den Hochschulen die nötigen Handlungsoptionen eröffnen. ¿Es ist richtig gewesen, mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die bevorstehenden Reform- und Umbauprozesse im Hochschulbereich nicht zu warten, sondern die Debatte zügig abzuschließen, damit an den Hochschulen schnell wieder Planungs- und Handlungssicherheit einkehren¿, so Kultusminister Olbertz. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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