Sachsen-Anhalt fordert Länderzuständigkeit für Studiengebühren
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 289/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 289/04 Magdeburg, den 9. November 2004 Sachsen-Anhalt fordert Länderzuständigkeit für Studiengebühren Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute über das Normenkontrollverfahren der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das 6. HRGÄndG verhandelt. Streitpunkt ist, dass in der 6. HRG -Änderungsnovelle die Studiengebührenfreiheit für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für konsekutive Studiengänge, die zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen, festgeschrieben sind. Aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalts wie der anderen beteiligten Länder liegt hier ein Verstoß gegen Art. 72 und 75 des Grundgesetzes vor. Danach hat der Bund in diesen Belangen keine Regelungskompetenz. Ausschlaggebend für Regelungen zu Studiengebühren sei ebenso wie im Fall der Juniorprofessur die Ländergesetzgebung. Mit einem Urteil in der Sache ist erst in mehreren Monaten zu rechnen. Zur Einführung von Studiengebühren betonte Kultusminister Olbertz, die Länder seien in der Pflicht, sich dieser Frage offen zu stellen. Olbertz: ¿Wenn wir die hoch gesteckten Qualitätsansprüche an eine Hochschulausbildung halten wollen, werden wir um eine intelligente Art der Kostenbeteiligung von Studierenden an ihrem Studium nicht herumkommen.¿ Außerdem ginge es um einen wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen, die von der Allgemeinheit aufgebracht würden. Entsprechende Einnahmen dürften aber auf keinen Fall zum Stopfen von Haushaltslöchern dienen. Olbertz: ¿Ich stehe der Frage einer Kostenbeteiligung aufgeschlossen gegenüber, aber nur, wenn die Gelder unmittelbar den Hochschuleinrichtungen zur Qualitätsverbesserung der Lehre zugute kommen.¿ Den Universitäten bzw. Hochschulen erwachse daraus die Pflicht, ihren Studierenden ein Höchstmaß an Qualität zu bieten. Zwingende Voraussetzung sei die Beachtung sozialer Gesichtspunkte. ¿Auf keinen Fall dürfen wir in Kauf nehmen, dass sich Studierende wegen Geldmangels keine Hochschulbildung mehr leisten können.¿ Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
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