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Magdeburg, den 04.07.2005

Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider besseres  Wissen - Unbegründete Panikmache

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 137/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 137/05 Magdeburg, den 5. Juli 2005 Äußerungen des GEW-Chefs Lippmann wider besseres  Wissen - Unbegründete Panikmache Der Behauptung des GEW-Vorsitzenden Thomas Lippmann, ¿dass hunderte Schüler durch einen übereilten Systemwechsel vom Realschulabschluss abgeschnitten werden würden¿, widersprach heute Bildungsstaatssekretär Winfried Willems. Willems stellte klar, dass die Verordnung bereits seit dem 18. Dezember 2003 bekannt sei und die Schulen ausreichend Zeit hatten, sich auf die Modalitäten des Übergangs vom Schuljahrgang 9 des Sekundarschulbildungsganges in den Schuljahrgang 10 zum Erwerb des Realschulabschlusses einzustellen. Das Kultusministerium habe zahlreiche Hinweise zum Verfahren gegeben, zuletzt noch in einem Schulleiterbrief im Januar 2005. Willems betonte, dass die Schüler über ausreichende Voraussetzungen für den Besuch des Realschulbildungsganges in Klasse 10 verfügen müßten. Da der Unterricht im Schuljahrgang 10 faktisch auf A-Kurs-Niveau stattfindet, ist es notwendig, dass schon im Schuljahrgang 9 in zwei A-Kursen mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden müssen. In den B-Kursen müssen mindestens befriedigende Leistungen erreicht werden. Den Schülern kommt dabei entgegen, dass Minderleistungen durch bessere Leistungen ausgeglichen werden können. Nicht wenige Schulleiter fanden anfangs diese Regelungen als zu großzügig. Für die Klasse 9 des Schuljahres 2003/2004  wurde deswegen nur die Versetzungsentscheidung als alleiniges Kriterium zugrunde gelegt, weil für diese Schülerinnen und Schüler die Vorbereitung auf die neuen Übergangsregelungen zu kurz gewesen wäre. Willems betonte, dass es bisher keinerlei Anzeichen für ein derartiges Horrorszenario, wie es von der GEW dargestellt wird, gibt. Die Schulen waren auf diese Umstellung vorbereitetet und durch die Verordnung verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern bei der Entscheidung zur Kursbelegung zu beraten. Wenn die GEW davon spreche, Schüler würden vom Realschulabschluss abgeschnitten, müsse darauf hingewiesen werden, dass noch nie alle Schüler der Sekundarschule den Realschulabschluss erreichten. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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