GEW-Pressemitteilung vom 15.9.2008
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/08 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 144/08 Magdeburg, den 16. September 2008 GEW-Pressemitteilung vom 15.9.2008 Von Verletzung des Arbeitsschutzesgesetzes durch das Land kann keine Rede sein In einer Pressemitteilung vom 15. September 2008 wird dem Land eine Verletzung des Arbeitsschutzgesetzes sowie von Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch IX in den Schulen vorgeworfen. Diese pauschalierte Aussage wird zurückgewiesen. Das Land Sachsen-Anhalt kommt durch eindeutig geregelte Maßnahmen den gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitsgebers zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz nach. Seit August 2005 wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Schulen vom Arbeitsmedizinischen Dienst TÜV wahrgenommen. Damit ist ein hochwertiger und vor allem flächendeckender Service durch Betriebsärzte gewährleistet. Zusätzlich werden den Schulen zur Prävention regelmäßig und in ganz Sachsen-Anhalt Seminare zu psychologischen Themen, wie z. B. Stress, Burn out, Gewalt an Schulen angeboten. Auch finden Beratungen zu speziellen Einzelfragen statt. Seit Januar 2006 hat das Landesamt für Verbraucherschutz die arbeitstechnische Betreuung von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Schulleitungen bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen durch die Teilnahme an Schulbegehungen und durch umfangreiche Informationen. Allerdings ist gemäß §§ 64 ff. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar geregelt, dass die Schulträger für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen verantwortlich sind. Schwierige Fälle wurden dennoch bisher von den Schulleitungen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt gelöst. Zum Vorwurf der GEW, das Land würde eine Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX blockieren, ist zu sagen: Der Abschluss einer Dienstvereinbarung für die Lehrkräfte ist mit dem Landesverwaltungsamt als personalverantwortliche Dienststelle abzuschließen. Im Rahmen seiner Fach- und Rechtsaufsicht gab das Kultusministerium zu dem vorgelegten Entwurf ausschließlich rechtliche Hinweise. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de