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Magdeburg, den 27.04.2009

Kabinett beschließt Kostenentlastung für Schülerbeförderung ? Gesetzentwurf geht im Mai in den Landtag

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 063/09 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 063/09 Magdeburg, den 28. April 2009 Kabinett beschließt Kostenentlastung für Schülerbeförderung ¿ Gesetzentwurf geht im Mai in den Landtag Nach der Anhörung des Landesschulbeirates am 21. April hat die Landesregierung heute zur Kostenentlastung bei der Schülerbeförderung eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Grundlage war eine gemeinsame Kabinettsvorlage des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Kultusministeriums. Zum Schuljahr 2009/10 soll für die Schuljahrgänge 11 und 12 (13) der zum Abitur führenden Schulformen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen eine gesetzliche Entlastung von den Kosten der Schülerbeförderung erfolgen. Die Eigenbeteiligung am Zeitfahrausweis soll rund zehn Euro jeweils für die Monate betragen, in denen Schulunterricht stattfindet. ¿Diese Regelung¿, so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿soll auch für die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 gelten, die eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt besuchen, da diese Schulen einen wesentlichen Beitrag zur Begabtenförderung im Lande leisten. Familien mit geringerem Einkommen wird es dadurch erleichtert, ihr Kind an solch eine Schule zu schicken.¿ Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre betonte, dass durch diese Regelung die 11. und 12. Klassen vom möglichen Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr zurück kehren und hofft, dass das Motorrad und auch das Auto nicht als Verkehrsmittel benutzt werden, sondern der Bus. Bislang betragen die Kosten für eine mittlere Jahreskarte zwischen 500 und 600 Euro. In dünn besiedelten Kreisen liegt die Kostenspanne sehr weit auseinander. Zum Beispiel kann eine Fahrkarte im Altmarkkreis Salzwedel 278 Euro betragen, aber auch 1.040 Euro, das kommt auf die Entfernung des Wohnortes zur jeweiligen Schule an. Die Mindestentfernung, ab der die Kosten für die Schülerbeförderung übernommen werden, legt der jeweilige Schulträger selber fest. Ab 2010 muss die Landesregierung nach gegenwärtigen Schätzungen jährlich zirka 7,25 Mio. Euro Landesmittel zusätzlich für die Schülerbeförderung bereit stellen. Zuzüglich der Eigenbeteiligung von insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro werden die Kosten für die Schülerbeförderung etwa 8,75 Mio. Euro betragen. Die Einbringung der Gesetzesänderung in den Landtag ist für Mai geplant. Die Regelung für die Klasen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen bleibt uneingeschränkt erhalten. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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