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Magdeburg, den 21.04.2010

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO)

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 027/10 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 027/10 Magdeburg, den 22. April 2010 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt VO Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) Am 21.04.2010 hat der Dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt einen Antrag des Burgenlandkreises abgewiesen, die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) vom 22. September 2008 (GVBl. LSA S. 309) für nichtig zu erklären. Die Verordnung enthält Vorgaben über die Mindestgrößen von Schulen, welche die Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Schulentwicklungsplanung beachten müssen.   Der Landkreis kritisierte insbesondere einen Passus der Verordnung, der in dünnbesiedelten Teilen des Landes Schulen mit geringeren Mindestgrößen zulässt als in übrigen Regionen. Dies gilt u.a. für die beiden Altmarkkreise, die Kreise Jerichoer Land und Wittenberg sowie die Städte Zerbst und Elbingerode mit ihren jeweiligen Einzugsbereichen. Das Kultusministerium hatte die Privilegierung dieser Regionen unter Hinweis auf die Landesverfassung und das Schulgesetz begründet, die ein ausreichendes und vielfältiges und regional ausgeglichenes öffentliches Schulwesen fordern. Das Obererwaltungsgericht erachtete diese Begründung als ausreichend und wies den Antrag des Landkreises ab. Staatssekretär Willems zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. ¿Das Gerichtsurteil bestätigt uns in den Vorgaben zu Mindestgrößen in dünnbesiedelten Landesteilen. Gerade diese Regelungen sind für den Erhalt eines Schulnetzes mit zumutbaren Schulwegen für unsere Schülerinnen und Schüler unerlässlich¿, hob Willems hervor. Zugleich hätten jetzt alle Träger der Schulentwicklungsplanung Sicherheit für die bestehenden Schulentwicklungspläne in ihren Landkreisen, so Willems. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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