Neue Schulbauförderrichtlinie für finanzschwache Kommunen / 116 Millionen für Sachsen-Anhalts Schulen
In Sachsen-Anhalt stehen im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie ab sofort 116,4 Millionen für die Sanierung von Schulgebäuden zur Verfügung. Die Gelder werden dem Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes zur Verfügung gestellt. ?Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Neben Unterrichtsräumen können dies z.B. auch Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Werkstätten und Labore sein?, erklärte Bildungsminister Marco Tullner. Die Förderquote des Landes liegt bei maximal 90% der Gesamtkosten, mindestens 10% müssen die Schulträger aufbringen. In der Folge werden insgesamt mindestens 129.368.000 Euro investiert. Förderfähig sind nur Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40 000 Euro. ?Ziel ist es, finanzschwache Kommunen in die Lage zu versetzen, in die Verbesserung der Schulinfrastruktur zu investieren. Es ist gelungen, die Förderrichtlinie für eine große Anzahl von Kommunen zu öffnen?, sagte Bildungsminister Marco Tullner. Die Festlegung, welche Kommunen als finanzschwach gelten, erfolgt auf der Grundlage der Schlüsselzuweisungen. Von 133 Schulträgerkommunen können nun 113 Fördermittel beantragen. Die Förderung kann auch rückwirkend für Investitionen beantragt werden, die nach dem 30. Juni 2017 begonnen wurden. Die Zuwendungen werden trägerneutral gewährt, es können also auch die Schulen in freier Trägerschaft über die Kommunen Fördermittel beantragen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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