Sachsen-Anhalt startet Nachhilfe-Offensive für Kinder und Jugendliche
Magdeburg. Sachsen-Anhalt begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, den Ländern zum Abbau von Lernrückständen eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für 2021 und 2022 wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Zudem enthält das Aktionsprogramm die Säulen „Frühkindliche Bildung fördern“, „Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen“ und „Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen“. Das Gesamtvolumen beträgt für die Jahre 2021 und 2022 zwei Milliarden Euro. Die Umsetzung wird voraussichtlich im Sommer starten.
Die Corona-Pandemie hat das Leben von Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigt. Kontakte zu Freundinnen und Freunden sowie Freizeitaktivitäten mussten eingeschränkt werden. Bildungsminister Marco Tullner erklärte: „Quarantänemaßnahmen, Schulschließungen, Wechselunterricht. Zweifelsohne sind trotz enormer Anstrengungen durch die Lehrkräfte und verbesserter digitaler Unterrichtsmöglichkeiten in den vergangenen Monaten Lernrückstände entstanden.“ Der Abbau dieser Rückstände werde die kommenden Monate prägen: „Klar ist, die Schulen brauchen dazu alle Unterstützung, die sie bekommen können. Vor allem die Einbindung externer Partner kann hier erheblich zum Erfolg beitragen.“ Dem Beschluss der Bundesregierung müssen nun zügig konkrete Regelungen für die Umsetzung folgen. „Wir dürfen nun nicht Monate über die Ausgestaltung diskutieren. Das Programm muss jetzt auf den Weg gebracht werden ohne zusätzliche bürokratische Hürden“, so Tullner.
Um dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler die durch die Corona-Pandemie entstandenen Lernrückstände auch schon aufholen können, bevor die konkrete Umsetzung des Bundesprogramms an den Schulen erfolgt, hat Sachsen-Anhalt eine zweistufige Nachhilfe-Offensive gestartet.
- Das Land setzt auf bereits bestehende Strukturen des Bildungs- und Teilhabepaketes, mit dessen Unterstützung außerschulische Lernförderung bzw. Nachhilfe ermöglicht wird. Zielgruppe der Nachhilfe-Offensive sind Kinder und Jugendliche mit schulischen Lerndefiziten aus Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Leistung wird zusätzlich zu anderen Bedarfen erbracht, schmälert andere Leistungen, z. B. die Teilhabepauschale für den Sportverein, also nicht. Die niedrigschwellige Unterstützung kann bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II beispielsweise durch das Jobcenter gewährt werden. Um möglichst viele betroffene Familien zu erreichen, werden neben den Schulen weitere Akteure im Umfeld der Schülerinnen und Schüler wie Sozialarbeiterinnen- und arbeiter, Jugendämter, Familienberatungsstellen u.ä. unterstützend einbezogen.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Mit der Nachhilfe-Offensive sorgen wir dafür, dass Bildungsteilhabe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Damit Kinder und Jugendliche ihren Bildungsweg fortsetzen und die durch die Pandemie entstandenen Bildungslücken schließen können, ebnen wir den Zugang zur außerschulischen Lernförderung. Die Nachhilfe-Offensive hilft jenen Kindern wieder auf die Beine, die durch die Pandemie ins Stolpern gekommen sind.“ Da die Angebote der außerschulischen Nachhilfe nicht in allen Regionen Sachsen-Anhalts ausreichend verfügbar sind, werden auch Volkshochschulen in die „Nachhilfe-Offensive“ eingebunden.
- Darüber hinaus werden laut Bildungsminister Tullner als kurzfristige Maßnahme an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ohne Ganztagsbudget zusätzliche Mittel zur Verteilung über die Schulbudgets in Höhe von 31 Euro pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeiten bereits bestehender Ganztagsbudgets wird erweitert. Damit soll kurzfristig auf die erkennbaren Defizite reagiert und schnellstmöglich Angebote zur Behebung coronabedingter Lerndefizite organisiert werden können. Insgesamt stehen etwa vier Millionen Euro dafür kurzfristig zur Verfügung. „Bis das Bundesprogramm in Schwung kommt, gehen wir in Sachsen-Anhalt voran“, sagte Tullner.
Mit den Mitteln ist es möglich, Honorar- und Kooperationsvereinbarungen für zusätzliche Lernangebote zu unterbreiten. Außerschulische Kooperationspartner für zusätzliche Lernangebote können neben Vereinen und freien Trägern der Jugendhilfe insbesondere Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Universitäten, lokal wirksame Nachhilfeeinrichtungen und die Agentur für Arbeit mit individuellen Angeboten zur Lerndefizitbehebung sein. Auch individuelle Nachhilfeangebote in kleinen Gruppen sollen möglich sein.
Darüber hinaus sind digitale Lern- und Übungssoftware und Ausstattung, z.B. kosten- / gebührenpflichtige Lernsoftware, didaktische Software einschließlich didaktischer Spielsoftware möglich.
Weitere Informationen u.a. zur Antragstellung finden Sie unter: www.mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulsozialarbeit/ sowie www.ms.sachsen-anhalt.de/themen/arbeit/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende/bildungs-und-teilhabepaket/
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