Zu früher Diskurs zum Ganztag: Bildungsministerium warnt vor Missverständnissen und Fehleinschätzungen – Keine Budgetkürzungen geplant
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung der MZ und der komplexen Gemengelage beim Thema Ganztagsschulen sorgt das Ministerium für Bildung für Aufklärung, obwohl sich die Überlegungen zur Änderung des Ganztagsschul-Erlasses noch im nicht für die Kommunikation bestimmten, internen Anfangsstadium befinden:
- Die MZ wurde deutlich darauf hingewiesen, dass sich die Überprüfung des entsprechenden Erlasses noch in einem sehr frühen Stadium befindet und daher derzeitige Auskünfte nur begrenzte Aussagekraft besitzen. Eine öffentliche Diskussion zu diesem Zeitpunkt kann leicht zu Missverständnissen führen und unbegründete Verunsicherung auslösen – dies ist derzeit weder zielführend noch notwendig.
- Die Überprüfung des Erlasses wird notwendig, da eine neue Personalkategorie an den (Ganztags-)Schulen eingeführt wird – die Pädagogischen Unterrichtshilfen. Eine Überlegung zur Einführung der neuen Personalkategorie ist es, Pädagogische Unterrichtshilfen auch für Ganztagsangebote einzusetzen, damit sich Lehrkräfte auf ihre ureigenste Aufgabe – das erteilen von (Kern-)Unterricht – konzentrieren können.
- Aufgrund der ohnehin notwendigen Änderungen des Erlasses werden auch alle weiteren darin enthaltenen Vorgaben geprüft. Ob und wann konkrete Änderungen in Kraft treten, ist derzeit offen. Das kommende Schuljahr (2025/2026) soll daher zunächst zur Einführung der neuen Personalkategorie genutzt werden.
- In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 116 weiterführende Schulen mit Ganztagsangeboten, davon arbeiten 86 im offenen, 17 im gebundenen Konzept sowie 13 Schulen mit außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten. Daneben gibt es vier Grundschulen mit Ganztagsangeboten.
- Derzeit diskutierte, aber teils nicht beschlossene Änderungen im neuen Erlass, sind unter anderem:
Vereinheitlichung: Alle Ganztagsschulen mit offenem und gebundenem Konzept sollen künftig ein einheitliches Budget i. H. v. 100 Euro pro Schüler erhalten. Das bedeutet für alle Ganztagsschulen in offener Form (mit 86 die überwiegende Mehrheit aller Ganztagsschulen) sogar eine leichte Steigerung (bisher 70 Euro) und für Ganztagsschulen in gebundener Form eine Fortführung des bisherigen Ansatzes. Die 13 Schulen mit außerunterrichtlichen Angeboten sollen ebenfalls unberührt bleiben (300 Euro pro Schüler). Insgesamt gesehen, würde diese Vereinheitlichung also dazu führen, dass das Land für Ganztagsschulen sogar etwas mehr Budget zur Verfügung stellen würde.
Einführung Pädagogische Unterrichtshilfen (beschlossen und bereits ausgeschrieben)
Eine Berichterstattung zu diesem frühen Zeitpunkt der Überlegungen, in dem auch MB-intern noch keine finalen Entscheidungen vorliegen, birgt die Gefahr, vorschnelle Schlussfolgerungen zuzulassen und unbegründete Befürchtungen in der Öffentlichkeit zu wecken. Dies muss überdacht sowie die bisherige Berichterstattung richtiggestellt werden.
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