Pressemitteilung: 46/2025
Magdeburg, den 23.06.2025

Land Sachsen-Anhalt verlängert Schwimmgutschein-Programm bis Ende 2026

Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt führt das bewährte Programm zur Ausgabe von Schwimmgutscheinen über den bisherigen Stichtag am 15. Dezember 2025 hinaus fort: Die Maßnahme, die als Reaktion auf pandemiebedingte Unterrichtsausfälle eingeführt wurde, wird nun bis Ende 2026 verlängert. Die Gutscheine sind bis zum 30.November einlösbar.

Ziel des Programms ist es, Schülerinnen und Schülern, die im schulischen Schwimmunterricht keine ausreichende Schwimmfähigkeit erreichen konnten, den Zugang zu außerschulischen Kursen zu ermöglichen. Die Gutscheine im Wert von bis zu 150 Euro können bei anerkannten Schwimmkursanbietern eingelöst werden. Voraussetzung ist, dass diese mindestens 15 Unterrichtseinheiten anbieten und über prüfungsberechtigtes Lehrpersonal verfügen.

Bildungsministerin Eva Feußner betont:

„Schwimmen zu können ist nicht nur eine sportliche Fähigkeit, sondern eine Frage der Sicherheit. Wir wollen allen Kindern, die pandemiebedingt Defizite im Schwimmen aufweisen, die Chance geben, sicher schwimmen zu lernen. Die Schwimmgutscheine haben sich dabei als effektives und niedrigschwelliges Instrument erwiesen.“

Durch die Verlängerung soll sowohl die Einlösung bereits ausgegebener Gutscheine als auch die Ausgabe neuer Gutscheine ermöglicht werden.

Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigt sich zunehmend, dass viele Kinder bereits mit geringer Schwimmerfahrung eingeschult werden. Diese Entwicklung erschwert es Schulen, die erforderlichen Kompetenzen innerhalb des regulären Unterrichts zu vermitteln. Feußner: „Um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen, bedarf es grundlegender und nachhaltig angelegter Fördermaßnahmen wie dieser.“

Hintergrund:

Seit dem Schuljahr 2022/2023 stellt das Bildungsministerium unentgeltliche Schwimmgutscheine für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichts keine hinreichende Schwimmfähigkeit (mindestens Niveaustufe 4 gemäß Schulschwimmpass bzw. nicht mindestens das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze) erreicht haben.

Das Programm stützt sich auf den Landtagsbeschluss 7/6577 („Schwimmen lernen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen“) sowie die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Schwimmfähigkeit.

Die administrative Umsetzung erfolgt weiterhin über das Landesschulamt. Eltern und Schulen werden rechtzeitig über die Verlängerung und die Antragsmodalitäten informiert.

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