Bildungsministerium bedauert Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgriffstunde
Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit Bedauern zur Kenntnis. Das Gericht hatte die Vorgriffstunde für Lehrkräfte in einem Normenkontrollverfahren heute für unwirksam erklärt. Antragsteller waren eine verbeamtete und eine angestellte Lehrkraft aus Sachsen-Anhalt.
Bildungsminister Jan Riedel erklärte: „Wir akzeptieren die Entscheidung, hätten uns aber eine andere gewünscht. Die Vorgriffstunde ist ein Instrument, mit dem wir die Abdeckung des Unterrichts in schwierigen Zeiten stabilisieren und die Belastung für das Schulsystem abfedern können.“
Bildungsstaatssekretär Jürgen Böhm ergänzte: „Wir werden nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und danach prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.“
Hintergrund
Die Vorgriffstunde war im Jahr 2023 eingeführt worden.
Durch die Vorgriffstundenverpflichtung konnte für den Verpflichtungszeitraum ein zusätzliches Arbeitsvermögen von knapp 500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) aktiviert werden. Dies bedeutete insbesondere für die massiv unterversorgten Schulformen eine deutliche Entlastung im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung.
Lehrkräfte konnten sich die geleistete Arbeit auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen. Der überwiegende Teil (rund drei Viertel der zur Vorgriffstunde verpflichteten Lehrkräfte) machte von der Auszahlung Gebrauch.
Impressum:
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7777
Fax: (0391) 567-3695
mb-presse@sachsen-anhalt.de
www.mb.sachsen-anhalt.de