(GenStA NMB) Jahresbilanz 2017 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad: ?Während die Eingangszahlen bei den landgerichtlichen Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen- Anhalt im Jahr 2017 in etwa gleich geblieben sind, waren bei den Rechtssachen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg teilweise deutliche Zuwächse zu verzeichnen. So ist die Anzahl der Revisionsverfahren um knapp ¼ von 208 auf 258 Verfahren angestiegen. Die Anzahl der Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte hat sich leicht erhöht (von 571 auf 579 Verfahren). Gleiches gilt für die Beschwerden gegen Einstellungsbescheide. Der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg lagen im vergangenen Jahr 1.444 sog. Einstellungsbeschwerden vor. 2016 waren es noch 1.399 Beschwerden. Bei den Verfahrensbeteiligten (Beschuldigten, Geschädigten, Anwälten) ist eine zunehmende Rechtsmittelfreudigkeit zu beobachten. Nach Überprüfung der Sachbehandlung musste indes lediglich hinsichtlich 22 Beschuldigter (von 1.485 Beschuldigten) die Wiederaufnahme der Ermittlungen angeordnet werden. Die Tatsache, dass nur 1,5 % aller Einstellungsbeschwerden ? vorläufigen ? Erfolg hatten, spricht jedenfalls für die sehr hohe Qualität der Arbeit bei den landgerichtlichen Staatsanwaltschaften. Für die gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren gebührt allen Mitarbeitenden meines Geschäftsbereichs in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau, Stendal, Halberstadt und Naumburg sowie in meinem Haus besonderer Dank. Die Anzahl der bei den 4 Staatsanwaltschaften (nebst den beiden Zweigstellen) und der Generalstaatsanwaltschaft tätigen Staats- und Amtsanwälte hat im vergangenen Jahr abermals abgenommen. In Sachsen-Anhalt sind nur noch 193 Staats- und Amtsanwälte beschäftigt. Vor 10 Jahren waren es noch 237. Damit hat sich die Anzahl um ca. 20 % reduziert. Der Altersdurchschnitt der Staatsanwälte beträgt mittlerweile mehr als 53 Jahre. Die Dezernenten schlossen im Jahr 2017 durchschnittlich mehr als 900 Js-Verfahren (gegen bekannte Tatverdächtige) pro Kopf ab (+ 3,2 %). Sie haben gegen 12.472 Beschuldigte Anklage erhoben (2016: 12.557; - 0,7 %) und gegen 14.388 Personen jeweils den Erlass eines Strafbefehls beantragt (2016: 13.703; + 5,0 %). Zudem sind bei ihnen 8.193 Bußgeldverfahren eingegangen (2016: 8.871; - 7,6 %). Sie haben insgesamt 32.056 Strafen vollstreckt, davon 29.613 Geldstrafen und 2.443 Freiheitsstrafen (2016: 30.570; + 4,9 %). Staats- und Amtsanwälte haben im Jahr 2017 insgesamt 30.308 Sitzungsstunden bei den Strafgerichten wahrgenommen (2016: 29.329; + 3,3 %). Dies entspricht 157 Sitzungsstunden je Dezernent (2016: 147; + 6,8 %). Die Eingangszahlen bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender sind gegenüber dem Vorjahr gesunken (- 8,3 %). Die Abnahme betraf straffälliges Verhalten Jugendlicher (14- bis 17-jährige Beschuldigte) und Heranwachsender (18- bis 20-jährige Beschuldigte) gleichermaßen. Kinder (unter 14 Jahren) sind im vergangenen Jahr allerdings etwas häufiger strafrechtlich aufgefallen (+ 2,1 %). Sorge bereitet in diesem Zusammenhang allerdings der hohe Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden an der Betäubungsmittelkriminalität. Mehr als ¼ aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde Personen zwischen 14 und 21 Jahren zur Last gelegt (2.658 von 9.412 Drogendelikten). Wenngleich bei den Jugendlichen und Heranwachsenden der Konsum weicher und synthetischer Drogen (Cannabis, Amphetamine, Methamphetamine) im Vordergrund steht, so ist die Anzahl der Verfahren in diesem Bereich sehr stark - um 23,1 % - angestiegen (2016: 2.159 angezeigte Drogendelikte; 2017: 2.658 angezeigte Drogendelikte). Diesem Umstand sollte unbedingt gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt werden.? Pressestelle Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; line-height:15.0pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; mso-bidi-font-size:10.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-bidi-font-family:"Times New Roman";}
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