(GenStA NMB) Jahresbilanz 2018 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad: ?Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben sich im Jahr 2018 leicht verringert. Es sind insgesamt 229.550 Verfahren eingegangen, mithin 6,0 % weniger als im Vorjahr (2017: 244.077 Verfahren). Während bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige (Js- Verfahren), ein Verfahrensrückgang nur um 1,4 % zu verzeichnen gewesen ist, hat die Anzahl der Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren) um 11,5 % abgenommen. Aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren ergibt sich folgendes Bild (seit 2010): 2010: 233.376 Verfahren = 9.995 Verfahren je 100.000 Einwohner 2011: 236.254 Verfahren = 10.195 Verfahren je 100.000 Einwohner 2012: 232.617 Verfahren = 10.296 Verfahren je 100.000 Einwohner 2013: 232.401 Verfahren = 10.354 Verfahren je 100.000 Einwohner 2014: 238.080 Verfahren = 10.650 Verfahren je 100.000 Einwohner 2015: 247.066 Verfahren = 11.003 Verfahren je 100.000 Einwohner 2016: 243.752 Verfahren = 10.900 Verfahren je 100.000 Einwohner 2017: 244.077 Verfahren = 10.979 Verfahren je 100.000 Einwohner 2018: 229.550 Verfahren = 10.362 Verfahren je 100.000 Einwohner Damit ist die Kriminalitätsbelastung je Einwohner im Vergleich zum Vorjahr zwar etwas gesunken, sie hat sich allerdings in den letzten 9 Jahren nur unwesentlich verändert. Positiv zu erwähnen ist, dass der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige über demjenigen gegen unbekannte Täter lag. Die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger (sog. Aufklärungsquote) betrug im vergangenen Jahr 57,5 %. Im Vergleich zum Jahr 2017 ist sie damit angestiegen (+ 2,6 %). Erfreulich ist außerdem die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden. Weit mehr als die Hälfte aller 2018 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt (62,0 %; 2017: 54,3 %; + 7,7 %). Mit Ablauf des 1. Quartals konnten mehr als ¾ aller eingegangenen Verfahren einer Erledigung zugeführt werden (84,8 %; 2017: 75,5 %; + 9,3 %); nach ½ Jahr waren weniger als 7 % der Verfahren anhängig. Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in nur 1,7 Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert (2017: 2,4 Monate; - 29,2 %). Bei den Staatsanwaltschaften existieren keine hohen Rückstände. Der Bestand an offenen Js- Verfahren betrug am Jahresende 18.141 (2017: 19.464; - 6,8 %). Die moderaten Rückstände entsprechen der Verfahrensanzahl von knapp 2 Monatseingängen. Hierfür gebührt allen Mitarbeitenden meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle, Stendal, Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Haus besonderer Dank. Anlass zur Sorge gibt der überproportionale Anstieg von Ermittlungsverfahren auf den Gebieten der Betäubungsmittelkriminalität und der Kinder- und Jugendpornografie. Die Anzahl der Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen (2017: 9.412 Beschuldigte, 2018: 10.089 Beschuldigte; + 7,2 %). Mehr als ¼ aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von Jugendlichen oder Heranwachsenden begangen (2.987 von 10.089). Bei dieser Altersgruppe war ein Anstieg von 12,4 % zu verzeichnen. Ebenfalls zugenommen haben die wegen des Verdachts von Kinder- und Jugendpornografie geführten Ermittlungsverfahren. Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2018 544 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Tatverdächtige neu eingeleitet (2017: 462; + 17,7 %). Davon standen 412 Verfahren in unmittelbaremZusammenhang mit Kinderpornografie (+ 26,8 %) und 61 Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit Jugendpornografie (+ 110 %).? Pressestelle Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; line-height:15.0pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; mso-bidi-font-size:10.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-bidi-font-family:"Times New Roman";}
Impressum:Generalstaatsanwaltschaft NaumburgPressestelleCurt-Becker-Platz 606618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-1732Fax: 03445 28-1700Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.gensta.sachsen-anhalt.de