Einstellung des Verfahrens gegen einen Beschuldigten, dem die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Tat angelastet worden war (Aktualisierung der Pressemitteilungen 01/2021 vom 11.2.2021 und 02/2021 vom 19.2.2021)
Generalstaatsanwaltschaft
Dem Beschuldigten war zur Last gelegt, im Januar 2021 mit zwei weiteren Beschuldigten
eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB).
Die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte die Ermittlungen
übernommen. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in Dessau-Roßlau hatte den
anfänglichen Verdacht begründet, dass mehrere Kilogramm Chemikalien angekauft worden
seien, die zur Herstellung von Sprengsätzen hätten verwendet werden können.
Der Beschuldigte befand sich deswegen im Februar 2021 aufgrund richterlicher Anordnung
für knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft.
Auf die Inhalte der hiesigen Pressemitteilungen vom 11.2.2021 und vom 19.2.2021 wird
verwiesen.
Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Danach besteht kein Tatverdacht gegen ihn wegen Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat oder wegen Beteiligung an einer solchen Tat.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn daher mit Verfügung
vom 2.5.2022 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Der Beschuldigte gilt als unschuldig. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass er physischen
Kontakt zu den sichergestellten Mitteln hatte. Er hielt sich zuletzt im Jahr 2020 in Dessau-
Roßlau auf. Eine irgendgeartete Beteiligung am Ankauf der Chemikalien bzw. an einer
strafrechtlich relevanten Verwendung derselben ist ihm nicht nachzuweisen.
Gegen die beiden anderen Beschuldigten werden die Ermittlungen in Dänemark, an deren
Ergreifungsort, geführt.
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