Pressemitteilung: 01/2023
Naumburg (Saale), den 10.03.2023

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2022 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:

"Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind
im Jahre 2022 um 3,1 % angestiegen, und zwar von 233.384 Verfahren im Jahr 2021
auf 240.513 Verfahren im Jahr 2022.
Der Verfahrensanstieg betrifft vorrangig die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren
Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 6,2 % zugenommen (2021: 94.972; 2022: 100.840).
Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ist
dagegen nur ein leichter Anstieg um 0,9 % zu verzeichnen (2021: 138.412; 2022: 139.673).

Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren von den
Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.
Nahezu ⅔ aller 2022 anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt.
Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten 86,2 % aller Verfahren einer
Erledigung zugeführt werden; nach einem halben Jahr waren weniger als 6 % der Verfahren
anhängig. Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes
in 1,6 Monaten erledigt.

Einen sprunghaften Verfahrensanstieg gegenüber dem Vorjahr hat es bei der
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Rechtsbeschwerdesachen (+ 58,5 %) und bei sog.
Zulassungsrechtsbeschwerden (+ 59,6 %) gegeben. Dieser Anstieg dürfte nicht zuletzt auf
die gesetzliche Verschärfung des Bußgeldkataloges in Straßenverkehrssachen durch
Bundesverordnung vom 9.11.2021 zurückzuführen sein.

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind im vergangenen Jahr vermehrt angezeigt
worden:
Wirtschaftskriminalität (+28,7 %), rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten
(+ 27,3 %) sowie (einfache) Diebstahlsverfahren (+18,1 %).
Einen Rückgang an Strafanzeigen hat es dagegen gegeben bei:
Umweltdelikten (-30,3 %), Wohnungseinbruchdiebstählen (-21,8 %) und Verstößen gegen
das Betäubungsmittelgesetz (-12,8 %).
Im Wesentlichen unverändert ist die Anzahl der Anzeigen:
Bei der Zentralstelle zur Verfolgung von Kinderpornographie und im Bereich der
Jugend- und Heranwachsendenkriminalität.

Für ihre gewissenhafte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Geschäftsbereichs in Magdeburg, Halle,
Stendal, Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Hause sehr
herzlich.“

I. V.
Dr. Wieck-Noodt

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