Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erhebt Anklage wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt
Am Freitag, dem 20.12.2024 um 19:02 Uhr, ereignete sich der Anschlag auf den
Magdeburger Weihnachtsmarkt, welcher 1 Minute und 4 Sekunden andauerte.
Dem 50-jährigen Angeschuldigten, einem saudi-arabischen Arzt, der sich seither
ununterbrochen in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, den von ihm angemieteten
340 PS starken BMW X3 mit wechselnden Geschwindigkeiten von bis zu 48 km/h
(Ø: 27 km/h) über den stark besuchten Weihnachtsmarkt gesteuert zu haben und dabei
insgesamt 344 Personen in strafbarer Weise geschädigt zu haben.
Aufgrund der konkreten Fahrweise des Angeschuldigten durch die einzelnen Bereiche des
Weihnachtsmarktes legt ihm die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrer kürzlich
erhobenen, 206-seitigen Anklage vier selbstständige Straftaten zur Last*, nämlich insgesamt:
vollendeter Mord im Hinblick auf die Tötung von 6 Personen (fünf Frauen im Alter von 45-75
Jahren und ein neunjähriger Junge) und versuchter Mord hinsichtlich der weiteren 338
Personen. Tateinheitlich dazu wird ihm gefährliche Körperverletzung bezüglich 309
Personen angelastet. 29 Personen, die er zu ermorden beabsichtigte, blieben körperlich
unverletzt. Ebenfalls tateinheitlich wird ihm jeweils ein gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr in Form eines Verbrechens, um einen Unglücksfall herbeizuführen und
durch die Tat schwere Gesundheitsschädigungen anderer Menschen verursacht zu haben,
zur Last gelegt.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, den heimtückischen Anschlag aus niedrigen
Beweggründen mit einem Fahrzeug als gemeingefährliches Mittel begangen zu
haben. Er stand bei der Amokfahrt nicht unter Alkoholeinfluss o. ä. und hat offenbar aus
Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen
Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem
Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in
den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten. Nach dem Ergebnis der
Ermittlungen hat er die Tat mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet, ohne
dass er sich der Hilfe von Mittätern bediente oder es Mitwisser gegeben hat.
In ihrer Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Magdeburg hat die
Generalstaatsanwaltschaft u. a. 410 Zeugen, 5 Sachverständige, 494 Urkunden und 33
Augenscheinsobjekte (Videoaufzeichnungen, Fotos, Skizzen etc.) aufgeführt.
Das Landgericht Magdeburg wird in der Folgezeit über die Zulassung der Anklage, die dem
Angeschuldigten bereits förmlich zugestellt worden ist, und über die Eröffnung des
Hauptverfahrens zu befinden haben. Erst im Rahmen einer Hauptverhandlung können zu
Tatmotiven des Angeschuldigten Feststellungen getroffen werden. Es bleibt abschließend
darauf hinzuweisen, dass für den Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Strafverfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
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*Im Einzelnen:
Beim Einbiegen von der Ernst-Reuter-Allee und dem Befahren des Fußgängerbereichs des
Breiten Weges hat er 31 Personen geschädigt (Tat 1). Beim Einbiegen vom Breiten Weg
und dem Befahren des vorderen, westlichen Teils des Alten Markts (bis in Höhe der dortigen
Sparkassenfiliale) hat er 27 Personen geschädigt (Tat 2). Beim Befahren des hinteren,
östlichen Teils des Alten Markts hat er 172 Personen geschädigt, davon 3 Personen getötet
(Tat 3). Beim Abbiegen vom Alten Markt und dem anschließenden Befahren des Fußweges
der Hartstraße hat er 114 Personen geschädigt, davon 3 Personen getötet (Tat 4). Der dem
Angeschuldigten zur Last gelegte versuchte Mord bezieht sich auf sämtliche 338
überlebende Personen (Tat 1: 31; Tat 2: 27; Tat 3: 169; Tat 4: 111 Personen). Die
tateinheitliche gefährliche Körperverletzung betrifft 309 Personen (Tat 1: 24; Tat 2: 26; Tat 3:
152; Tat 4: 107 Personen).
Klaus Tewes
(Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Naumburg)
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