Pressemitteilung: 05/2025
Naumburg (Saale), den 27.11.2025

Gedenkveranstaltung am 4.12.2025 im Justizzentrum Anhalt zum 50. Todestag von Hannah Arendt sowie in Erinnerung an das Ende des ersten Auschwitzprozesses vor 60 Jahren

Am 4.12.2025 jährt sich zum 50. Mal der Todestag von Hannah Arendt (*1906 bei Hannover). Die Publizistin Hannah Arendt, die nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 aus Deutschland fliehen musste, hat ihr Leben lang gegen den Antisemitismus gekämpft. Als US-Gerichtsreporterin beim Eichmann-Prozess prägte sie öffentlich den Begriff der „Banalität des Bösen“. Sie stieß in den 1960er Jahren die rechts- und gesellschaftspolitische Debatte zur Aufarbeitung des NS-Unrechts und des Antisemitismus in der Bundesrepublik entscheidend an.

Am 19. August 1965 endete vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main der erste deutsche Auschwitzprozess mit 22 Angeklagten (Bedienstete SS-Angehörige im Vernichtungslager Auschwitz, die ganz mehrheitlich wegen Mordes und/oder wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zur Rechenschaft gezogen wurden).

Die Generalstaatsanwältin und der Antisemitismusbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft laden aus diesem Anlass zu einer Gedenkveranstaltung im Justizzentrum Anhalt, Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau, 3. OG, ein.

Die Veranstaltung beginnt um 10:30 Uhr und wird voraussichtlich gegen 11:15 Uhr beendet sein. Neben kurzen Redebeiträgen wird der Bildhauer Christoph Reichenbach (Halle/S.) von ihm geschaffene Plastiken von Hannah Arendt präsentieren.

Die Öffentlichkeit ist hierzu herzlich eingeladen.

Um Anmeldung (begrenztes Platzangebot) wird gebeten bis zum 2.12.2025 unter antisemitismusbeauftragter.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de

 

Tewes

Oberstaatsanwalt

Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

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