(LAG LSA) 81. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte vom 26. bis 28. Mai 2019 in Dessau-Roßlau
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, die in diesem Jahr zum 81. Mal stattfand, wurde zum 100. Bauhausjubiläum unter Vorsitz der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt, Kathrin Thies, in Dessau-Roßlau vom 26. bis 28. Mai ausgerichtet. Teilnehmer waren neben allen Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Am Abend des 27. Mai 2019 wurden die Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer von der Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Anne-Marie Keding, im Kornhaus in Dessau-Roßlau empfangen. Zu den Themen der Konferenz gehörten u. a. aktuelle Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung, insbesondere die Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträge. Ferner tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Belastung der Gerichte für Arbeitssachen und deren personelle Ausstattung aus.
Ein besonderes Anliegen war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Stellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Präsidentinnen und Präsidenten waren sich einig, dass diesem Ehrenamt eine große Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeit zukommt und hierfür den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Dank und Anerkennung zu leisten ist. (s. Beschluss zu TOP 7)
Einen Schwerpunkt bildete auch die Diskussion über die elektronische Kommunikation der Prozessparteien und ihrer Vertreter mit dem Gericht (elektronischer Rechtsverkehr), die inzwischen bundesweit zur Verfügung steht. Die komplette Umstellung auf das papierlose Gericht durch Einführung der elektronischen Akte wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit zunehmend verfolgt. In diesem Zusammenhang wurden auch die sich hierdurch verändernden Arbeitsbedingungen und Themen wie "Telearbeit" und "Home-Office" erörtert. Des Weiteren beschäftigten sich die Präsidentinnen und Präsidenten mit den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - über die Vergütung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Geschäftsstellen der Gerichte, insbesondere deren Auswirkungen auf eine ausgewogene Besoldungs- und Entgeltstruktur im mittleren- und Schreibdienst der Justiz. (s. Beschluss zu TOP 13)
Am dritten Tag der Konferenz stand ferner das Thema Altersstruktur und Nachwuchsgewinnung in der Justiz im Mittelpunkt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass zur Nachwuchsgewinnung eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen anzustreben ist. Hierdurch wird zugleich jungen Menschen die Rolle der Justiz als eine Säule des Rechtsstaats vermittelt. Bereits vorhandene Projekte wurden vorgestellt, zum Beispiel das Projekt Schule und Rechtsstaat in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Nachwuchskampagne Arbeiten bei der Justiz NRW des Landes Nordrhein-Westfalen. (s. Beschluss zu TOP 12)
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte dankten der bisherigen Vorsitzenden der Streitwertkommission, der Präsidentin des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Frau Gabriele Jörchel, die zum 31. Mai 2019 in den Ruhestand treten wird, außerordentlich für ihre ausgezeichnete Arbeit als Kommissionsvorsitzende und bestimmten die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt Kathrin Thies ab 01. Juni 2019 zur neuen Vorsitzenden der Streitwertkommission. (s. Beschluss zu TOP 15)
Für Nachfragen steht Ihnen der Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Reinhard Engshuber (Tel.: 0345- 220 2234, E-Mail: reinhard.engshuber@justiz.sachsen-anhalt.de) gerne zur Verfügung.
Beschluss zu TOP 7
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte und die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts heben die Bedeutung der ehrenamtlichen Richterschaft als ein unverzichtbares Element der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit hervor. Sie nehmen erfreut zur Kenntnis, dass dieses Amt für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter einen hohen Stellenwert hat. Sie werden in ihren jeweiligen Bezirken darauf hinwirken, die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes zu stärken.
Beschluss zu TOP 12
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte begrüßen die ersten politischen Resonanzen im Hinblick auf die notwendige Erarbeitung von kurz- und mittelfristigen Personalmaßnahmen zur dringend erforderlichen Verbesserung der Altersstruktur sowie zur Entzerrung der Ausscheidenszeiträume im Bereich der Richterschaft insbesondere in den Neuen Bundesländern und Berlin. Zur Vermeidung empfindlicher Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bedarf es nunmehr der zeitnahen Umsetzung der in Erwägung gezogenen Maßnahmen. Darüber hinaus ist der Organisation und Gestaltung der Nachwuchsgewinnung für die Justiz nicht zuletzt angesichts der zurückgehenden Zahl an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in Zukunft erhebliche Bedeutung beizumessen.
Beschluss zu TOP 13
Mit Urteil vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - hat das Bundesarbeitsgericht die Eingruppierung der Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L) neu justiert. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung hat es entschieden, dass jedenfalls der überwiegende Teil der Tätigkeiten in der Geschäftsstellenverwaltung einen großen Arbeitsvorgang im Tarifsinn bildet. Damit genügen in der Regel geringe zeitliche Anteile an schwierigen Tätigkeiten im Tarifsinne für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9. Diese Rechtsprechung kann dazu führen, dass die abgestuften tariflichen Eingruppierungen in den Geschäftsstellen zwischen den Entgeltgruppen 6, 8 und 9, jeweils abhängig von einem bestimmten zeitlichen Maß an schwierigen Tätigkeiten, nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften besteht jedoch ein personalpolitisches Bedürfnis, in den Geschäftsstellen durch eine Übertragung von schwierigen Tätigkeiten in unterschiedlichem zeitlichen Umfang Aufstiegsmöglichkeiten zu eröffnen. Daher sollten die Tarifvertragsparteien zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Abstufung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale wiederherzustellen. Dies ist notwendig, um ein ausgewogenes Besoldungs- und Entgeltgefüge sicherzustellen und den innerbetrieblichen Frieden zu wahren.
Beschluss zu TOP 15
- Die bisherige Vorsitzende der Streitwertkommission Frau Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Gabriele Jörchel möchte im Hinblick auf ihren Ruhestand die Mitwirkung in der Streitwertkommission beenden. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte dankt Frau Präsidentin LAG Jörchel außerordentlich für ihre ausgezeichnete Arbeit als Kommissionsvorsitzende.
- Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte bestimmt die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt Kathrin Thies ab dem 01.06.2019 zur neuen Vorsitzenden der Streitwertkommission.
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