Hinweis auf Sportwetten im Land Sachsen-Anhalt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/05 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/05 Magdeburg, den 15. April 2005 Hinweis auf Sportwetten im Land Sachsen-Anhalt Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt weist aus gegebenem Anlass alle öffentlichen Veranstalter - insbesondere solche von Sportveranstaltungen ¿ darauf hin, sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden und illegale Sportwetten nicht zu unterstützen. Im Land Sachsen-Anhalt hat nur die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt eine entsprechende behördliche Genehmigung. Das heißt für ausnahmslos alle anderen Wettanbieter, dass sie sich zumindest dem Verdacht aussetzen, illegal tätig zu werden. Geprüft werden in diesem Zusammenhang durch die beim LKA eingerichtete Ermittlungsgruppe ¿Joker¿ alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Sinne der §§ 284 ff StGB bzw. § 18 GlüG LSA (Veranstalten, Bereitstellen von Einrichtungen, Werben , Entgegennahme, Vermitteln , Beihilfe ). Damit setzen sich z.B. auch Medienanstalten bei Ausstrahlungen (beispielsweise angebrachte Bandenwerbung) der Gefahr aus, in den Fokus kriminalpolizeilicher Ermittlungen zu geraten. Entscheidend für ein strafrechtlich relevantes Handeln im Sinne der vorgenannten Rechtsnormen ist das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-2003 Mail: pressestelle@lka.pol.lsa-net.de
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