Pressemitteilung des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen-Anhalt - Ausreise junger Mädchen und Frauen nach Syrien und in den Irak
In der Vergangenheit ist es bundesweit immer wieder zu Ausreisen junger Mädchen und Frauen aus Deutschland in Richtung Syrien und den Irak gekommen, um sich dort der als besonders brutal bekannten Organisation Islamischer Staat im Irak und Syrien (IS) anzuschließen. Ziel dieser Ausreise ist entweder die Heirat mit einem islamistischen Kämpfer oder aber selbst als Kämpferin aktiv zu werden. Eine Ausreise erfolgt oftmals über die Türkei, da die Einreise hier lediglich mit einem Personalausweis möglich ist. 650 Personen, darunter eine nicht unerhebliche Anzahl von Minderjährigen, sind bereits aus Deutschland ausgereist und haben sich den Islamisten in Syrien und im Irak angeschlossen. Eine Kontaktaufnahme zu dem Terrornetzwerk erfolgt meist über soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube oder Google+. Was genau einen Radikalisierungsprozess bei den jungen Mädchen und Frauen auslöst und wann dies passiert, ist selten eindeutig. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass dieser auslösende Faktor und die sich daran anschließende Radikalisierung oft in einem Wechselspiel eigener Erfahrungen, Gespräche mit anderen und den konsumierten Medien liegen. Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen, mit denen eine Radikalisierung frühzeitig erkannt und Lösungswege aufgezeigt werden sollen, sind daher in vielfältigen Zusammenhängen sinnvoll. Diese frühzeitig einsetzende Prävention und Intervention sollte bei Eltern bzw. Angehörigen und den Schulen sowie den Jugendlichen ansetzen, z. B. durch Aufklärung zu Erscheinungsformen, Sensibilisierung und Hilfsangebote. Aus diesem Anlass gibt das LKA in Hinweise, woran Betroffene erkennen können, dass eine Radikalisierung stattgefunden hat bzw. eine Radikalisierung droht. Mögliche Indikatoren können sein: · Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (Kleidung, Frisur) geht zumeist einher mit einer Ablehnung des früheren Erscheinungsbildes · intensive Nutzung sozialer Netzwerke und geschlossener Benutzergruppen (z.B. WhatsApp) zum Austausch von Dokumenten, Fotos und Videos · Änderung der Lebensweise; Ess- und Schlafgewohnheiten, bisherige Hobbys werden verteufelt bzw. aufgegeben · Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes, beispielsweise werden alte Freunde als Ungläubige bezeichnet, Andersdenke kommen in die Hölle · größere Bedeutung der Religion für das eigene Leben · Beschäftigung mit islamistischen Inhalten · Kritik anderer an der eigenen, neuen religiösen Überzeugung wird zunehmend aggressiv abgelehnt · Aberkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau · Antisemitismus wird propagiert · das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wird negiert · Informationen zu Reisemöglichkeiten in die Türkei oder angrenzende Gebiete (z.B. Alleinreisen aber auch Pauschalreiseangebote für Minderjährige) werden im Internet gesucht ? Browserverlauf prüfen! Hinweis der Polizei: Wenn eines oder mehrere der oben aufgeführten Merkmale festgestellt werden, informieren Sie sich umfassender über den Islamismus. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Lehrern, ob ihnen die Veränderungen ebenfalls aufgefallen sind. Holen Sie sich Rat und Unterstützung bei einer Polizeilichen Beratungsstelle und nehmen Sie Kontakt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Beratungsstelle ?Radikalisierung? auf. Erreichen können Sie diese unter der Telefonnummer: 0911-9434343 oder der E-Mail-Adresse:beratung@bamf.bund.de.
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