: 9
Magdeburg, den 09.07.2015

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt warnt vor Betrugsmasche mit Facebook-Freundschaftsanfrage

Die Polizei in Sachsen-Anhalt registrierte in den zurückliegenden Monaten wiederholt eine Betrugsmaschine, die nicht neu ist, aber immer wieder zur Anzeige gebracht wird. Überwiegend sind Jugendliche betroffen, deren Eltern sich hilfesuchend an Polizeidienststellen wenden, weil sie erhebliche Handykosten ihrer Kinder zu tragen haben.   In einem aktuellen Fall kontaktierte ein im Ausland befindlicher Jugendlicher seine Eltern und teilte mit, dass bereits über 200 ? Gebühren entstanden seien. Im konkreten Fall wurde der Junge von der vermeintlichen Schwester seiner Freundin kontaktiert. Nach Annahme der Freundschaftsanfrage und Mitteilung der Handynummer erhielt der junge Mann SMS, in denen er aufgefordert wurde, zum Bezahlen bei PayPal diese Bezahlcodes einzugeben.   Was steckt hinter dieser Masche?   Zumeist Jugendliche bekommen bei Facebook eine Freundschaftsanfrage eines vermeintlichen Freundes. Was sie nicht wissen: die Facebook-Seite des tatsächlichen Freundes wurde zuvor von Internet-Kriminellen kopiert. Nimmt der Geschädigte diese Freundschaftseinladung an, so erfragen die Täter innerhalb kürzester Zeit dessen Mobilfunknummer. Gründe wie: ?Ich habe deine Handynummer nicht mehr? werden dafür als Vorwand genutzt. Sobald die Mobilfunknummer durch die Geschädigten gutgläubig übermittelt wurde, veranlassen die Täter die Zusendung von teilweise mehr als zehn SMS. Diese SMS enthalten Bezahlcodes von verschiedenen Paymentdiensten (Bezahldiensten).     Kurze Zeit später erhalten die Betroffenen entsprechende SMS, die den Betrag sowie das Unternehmen, dass eine Abbuchung nach Bestätigung vornehmen lassen möchte, enthalten. Wiederum nur wenig später und unter einem Vorwand (z.B. ?Ich habe aus Versehen deine Handynummer angegeben?) lassen sich die Unbekannten diese SMS mit den Bezahlcodes zuschicken und lösen die Codes ein. Der Geldbetrag wird im Weiteren vom hinterlegten Konto beim Provider des Geschädigten abgebucht, was meist erst bei einem Blick auf den Kontoauszug viel später festgestellt wird.   In einigen dieser Ermittlungsverfahren sind Schäden von bis zu 400 Euro entstanden.   Was sind Paymentdienste?   So ein Paymentdienst ist beispielsweise ?Zong?. Das ist ein Internet-Bezahlservice, bei dem man unter dem Dach der Ebay-Tochter PayPal per Handynummer Bezahlcodes für Online-Geldtransaktionen generieren kann. Das Geld wird dann vom Mobilfunkanbieter mit der nächsten Telefonrechnung eingezogen.   Was sollte man tun?   Um die Abbuchung von Diensten über den Netzbetreiber (Provider) zu verhindern, ist es erforderlich, eine sogenannte ?Drittanbietersperre? zu veranlassen. Diese ist bei Vertragsabschluss nicht aktiviert und muss persönlich, meist über die Service-Hotlines, veranlasst werden. Damit unterbindet man jegliche Abbuchungen über das Konto, was beim Netzbetreiber hinterlegt ist.   Da die unbekannten Täter grundsätzlich vorher eine Freundschaftsanfrage an ihre potentiellen Opfer senden, sollte jeder Facebook-Nutzer prüfen, ob der anfragende Freund bereits in der eigenen Freundesliste ist. Zudem sollte das Profil des vermeintlichen Freundes angeschaut werden. Meist verändern die Täter Kleinigkeiten, damit es als eigenständiges Profil Bestand haben kann (z.B. Profilname ist fast unauffällig abweichend). Es empfiehlt sich vor Annahme der Einladung ein persönliches Gespräch mit dem vermeintlichen Freund zu führen.  Wie in allen Lebenssituationen sollte ein bedachter und umsichtiger Umgang mit eigenen Daten erfolgen. Bevor persönliche Daten im Internet herausgegeben werden, sollte über einen anderen Verbindungsweg im realen Leben Kontakt gesucht und der Sachverhalt überprüft werden. (AvK)

Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung