Falschgeldlage in Sachsen-Anhalt 2021
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Bekämpfung der Falschgeldkriminalität
Für das Jahr 2021 sind derzeit in Sachsen-Anhalt 478 Euro-Falschgeldnoten in einem Gesamtwert von ca. 20.500 Euro in den Zahlungsverkehr gelangt. (Gesamtschaden im Vorjahr ca. 30.000 Euro).
Am häufigsten wurden im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt die 20-Euro-
Falschgeldnoten (48 Prozent der sichergestellten Euro-Banknoten) angehalten,
gefolgt von den 50-Euro- und 10-Euro-Falschgeldnoten (25 Prozent und
16 Prozent). Diese drei Stückelungen nahmen ungefähr 89 Prozent der im
Zahlungsverkehr sichergestellten Falsifikate ein.
Im Jahr 2021 war ein Anteil von veränderten Banknotenabbildungen (VBNA)
der im Zahlungsverkehr angehaltenen Falschgeldnoten von ca. 36 Prozent
feststellbar.
Die veränderten Banknotenabbildungen sollen nach dem Willen des Herstellers
nicht im Geld- oder Rechtsverkehr Verwendung finden. Diese sogenannten
„Blüten“ („Prop Copy“-, „Movie Money“-, Souvenir-, Toten- oder Hochzeitsgeld)
aus dem asiatischen Raum sind nach deutschem Recht dann Falschgeld,
wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in
den Verkehr gebracht werden.
Durch Sicherstellungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt konnten im
Jahr 2021 ca. 1350 Euro-Banknoten, welche als Falschgeld zu bewerten sind,
außerhalb des Zahlungsverkehrs eingezogen werden. Der Anteil an VBNA
liegt hier bei 49 Prozent. Die VBNA-Varianten mit der Aufschrift „Movie Money“
und „Prop Copy“ werden von der Falschgeld-Analysestelle der Deutschen
Bundesbank als zur Täuschung im Zahlungsverkehr geeignet eingestuft.
Diese VBNA verstoßen ferner gegen die Reproduktionsvorschriften des Art. 2
des EZB Beschlusses EZB/2013/10, welcher die Vorgaben zur rechtmäßigen
Reproduktion auflistet. Reproduktionen dürfen durch die Öffentlichkeit nicht
mit echten Euro-Banknoten verwechselt werden, ansonsten sind sie ausnahmslos
sicherzustellen.
Die VBNA sind bei näherer Betrachtung an Hand der fehlenden Sicherheitsmerkmale
der Euro-Banknoten gut erkennbar.
Im Jahr 2021 wurden in Sachsen-Anhalt rund 650 falsche Euro-Münzen (Vorjahr ca. 700) im Zahlungsverkehr
mit einem Schadensvolumen von ca. 1250 Euro (Vorjahr ca. 1300 Euro) festgestellt.
Die Fälschungen traten überwiegend bei den zwei höchsten Stückelungen (2 Euro – 96%, 1 Euro
– 4%) auf.
Zu der Frage, welchen Einfluss die Pandemie bzw. das bargeldlose Bezahlen im Handel auf die
Entwicklung des Falschgeldaufkommens hat, kann von hiesiger Stelle keine valide Aussage getroffen
werden.
Die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank gibt folgende Hinweise:
Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten
1.) Schauen Sie die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck,
sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale,
die Sie sich vorher eingeprägt haben.
2.) Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.
3.) Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale
der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät
in die Überprüfung mit ein.
4.) Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
5.) Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen
der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.
Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Falschgeld (Banknoten oder Münzen) erhalten haben, benachrichtigen
Sie bitte sofort die Polizei.
Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung
von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die
Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß §36
Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches
Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu
übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu
100.000 Euro geahndet werden.
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