(LSG LSA) Feuerwehr hilft bei Krankentransport ? wer zahlt?
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10 Halle, 3. November 2010 (LSG LSA) Feuerwehr hilft bei Krankentransport ¿ wer zahlt? Ein gesetzlich Krankenversicherter musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter die Wohnung im ersten Stock verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr musste einspringen. Sie holte den Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien. Der Versicherte klagte erfolgreich dagegen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Die Richter meinten, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010, L 10 KR 59/08, rechtskräftig. Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
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