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Halle (Saale), den 03.09.2019

(LSG LSA) Landessozialgericht beanstandet Hartz IV-Richtlinie des Landkreises Wittenberg zu Unterkunftskosten

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle hat eine Richtlinie beanstandet, mit der der Landkreis Wittenberg die Höhe der Hartz IV-Leistungen für Unterkunftskosten festgelegt hatte. Der Landkreis hatte bei der statistischen Erhebung der Mietpreise im Kreisgebiet, die den Grenzwerten für die Jahre 2011 bis 2014 zugrunde lag, keine Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern berücksichtigt. Der 4. Senat des Landessozialgerichts bemängelt, dass dadurch ein erheblicher Teil des Mietwohnungsmarkts unberücksichtigt geblieben sei; denn 58% aller Wohnungen im Landkreis befänden sich in Ein- und Zweifamilienhäusern. Für das ländlich geprägte Kreisgebiet sei es typisch, in Häusern zu wohnen, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten aufweisen. Die vom Landkreis festgelegten Grenzwerte für die Jahre 2011 bis 2014 beruhten deshalb trotz einer Überarbeitung im März 2019 nicht auf einem sog. schlüssigen Konzept und seien nicht anzuwenden. Stattdessen haben die Leistungsberechtigten nach der Entscheidung einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer tatsächlich angefallenen Wohnkosten bis zu einem Höchstbetrag, der sich aus dem Wohngeldgesetz und einem zusätzlichen Aufschlag von 10% ergibt. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen noch Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren für den betroffenen Zeitraum anhängig sind. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2019, L 4 AS 472/17, nicht rechtskräftig Hintergrund:Empfänger von Hartz IV-Leistungen erhalten neben dem sogenannten Regelbedarf auch Leistungen für ihre Unterkunfts- und Heizkosten. Während die Höhe des Regelbedarfs bundesweit einheitlich festgelegt ist (derzeit 424 ? pro Monat für einen Alleinstehenden), werden die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit sie ?angemessen? sind. Bis zu welcher Höhe dies der Fall ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Deshalb müssen die Kreise und kreisfreien Städte ihren Wohnungsmarkt untersuchen und auf der Grundlage eines ?schlüssigen Konzepts? Grenzwerte festlegen. Diese müssen die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realistisch abbilden. 800x600 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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