(LverfG LSA) Neuwahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 14. November 2014 die Richterinnen und Richter der 4. Amtsperiode des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gewählt. Sie sind am 29. Januar 2015 vom Präsidenten des Landtags auf die kommende siebenjährige Amtszeit vereidigt worden. Das Landesverfassungsgericht ist als Verfassungsorgan ein dem Landtag und der Landesregierung gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes mit in der Verfassung und im Landesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Zuständigkeiten. Es hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau und besteht aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein bestimmter Vertreter gewählt. Drei Mitglieder und ihre Vertreter werden aus der Gruppe der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter an den obersten Landesgerichten gewählt. Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen auf Grund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet sein; mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein. Sie müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit ist eine einmalige Wiederwahl möglich. Das Amt des Mitglieds des Landesverfassungsgerichts ist ein Ehrenamt, das jeder anderen Tätigkeit vorgeht. Als Präsident des Landesverfassungsgerichts wurde der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Winfried Schubert wiedergewählt, als Vizepräsident der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Lothar Franzkowiak. Weitere Mitglieder sind der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Volker Buchloh, Universitätsprofessor Dr. Michael Gehrmann (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), das ehemalige Mitglied des Landtags Dr. Detlef Eckert, die Steuerberaterin Traudel Gemmer sowie die Organisations- und Personalberaterin Dr. Friederike Stockmann. Hinter den Richterinnen und Richtern der 3. Amtsperiode liegt eine schaffensreiche Tätigkeit. Sie hatten sich mit insgesamt etwa 360 Verfahren auseinander zu setzen, die bis zum Ende des Jahres 2014 mit ganz wenigen Ausnahmen abgeschlossen werden konnten. Breiten Raum nahmen dabei die kommunalen Verfassungsbeschwerden zur Gemeindegebietsreform ein, von denen einige wenige aus formalen Gründen Erfolg hatten. Weitere Schwerpunkte waren der Nichtraucherschutz in Gaststätten, der kommunale Finanzausgleich sowie zuletzt eine Reform des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die neu gewählten Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts, die in Kürze zu einer ersten Beratung zusammen treten, werden sich in der kommenden Amtszeit zunächst mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde von insgesamt 63 Städten und Gemeinden des Landes gegen das Kinderförderungsgesetz zu befassen haben. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340 2021445)
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