(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 12. März 2019
Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 12. März 2019 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die mündliche Verhandlung in einem Verfahren über einen Normenkontrollantrag statt. Gegenstand des abstrakten Normenkontrollverfahrens LVG 4/18 der Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt ist die Frage der Vereinbarkeit des § 12 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit Art. 72 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG/Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Inhalt der angegriffenen Norm umfasst die namentliche Kennzeichnungspflicht, insbesondere die Regelungen zur nachträglichen Identitätsfeststellung mittels Dienstnummer, und Erhebung sowie Speicherung der personenbezogenen Daten der betroffenen Polizeibeamten. Die Antragsteller vertreten die Ansicht, dem Landesgesetzgeber fehle angesichts des bestehenden Strafverfahrensrechts des Bundes bereits die Gesetzgebungskompetenz. Inhaltlich greife die Kennzeichnungspflicht zudem als Ausdruck eines Generalverdachts in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht der Beamten, insbesondere in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, ein. Pressereferentin: Richterin Ana Bischoff (0340/202-1563)
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de