Pressemitteilung: 006/2022
Dessau-Roßlau, den 31.08.2022

Mündliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts am 5. September 2022, 13 Uhr (kommunale Verfassungsbeschwerde gegen die Zweckbindung nach Personenzusam-menschlussauflösungsgesetz)

Aktenzeichen: LVG 47/21

Am 5. September 2022 um 13 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Hansestadt Salzwedel wegen § 2 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt.

Das Landesverfassungsgericht soll über die Frage entscheiden, ob Gemeinden, die nach dem hier angegriffenen Gesetz Eigentum an sogenannten Separationsgrundstücken (z. B. Wirtschaftswege, Gräben, Steinbrüche) erhalten haben, mit diesem Eigentum frei wirtschaften dürfen.

Ursprünglich gehörten diese Separationsgrundstücke sogenannten Personenzusammenschlüssen. Diese Personenzusammenschlüsse sind zwischenzeitlich aufgelöst. Die Gemeinden verwalten die Gebiete bereits seit geraumer Zeit und haben nunmehr diese im Wesentlichen sehr kleinen Gebiete übertragen bekommen. Das angegriffene Gesetz sieht aber vor, dass sie Einnahmen, die sie aus den Grundstücken erwirtschaften, auch wieder für diese Grundstücke verwenden müssen.

Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass diese Regelung über die Zweckbindung sie in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt und damit verfassungswidrig ist.

 

Pressereferentin:   Richterin am Landgericht Ana Bischoff

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