Kein Antrag für Bau eines Flugplatzes in Appollensdorf ? Genehmigung für Flugtage in Appollensdorf noch nicht erteilt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 57/2004 Landesverwaltungsamt Pressemitteilung Nr.:57/2004 Halle, den 18. August 2004 Kein Antrag für Bau eines Flugplatzes in Appollensdorf ¿ Genehmigung für Flugtage in Appollensdorf noch nicht erteilt Aus gegebenem Anlass möchte das Landesverwaltungsamt darüber informieren, dass ein Genehmigungsverfahren auf Anlage und Betrieb eines Flugplatzes in Appollensdorf bei Wittenberg zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der oberen Luftfahrtbehörde des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt noch nicht anhängig ist. Dem Landesverwaltungsamt liegt lediglich ein Antrag des Aeroclubs Wittenberg e.V. auf Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung vor, die für den 10. bis 12. September 2004 auf den Elbwiesen südwestlich von Wittenberg (Brehmer Luch) geplant ist. Hintergrund: Für diese Luftfahrtveranstaltung bedarf es auf der rechtlichen Grundlage des § 24 Abs. 1 LuftVG einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist nicht zu erteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Veranstaltung gefährdet werden kann (§ 24 Abs. 2 LuftVG). Zur Prüfung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Naturschutzes, hat das Landesverwaltungsamt im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens die Deutsche Flugsicherung GmbH, die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg sowie die Störfallstelle des Landesverwaltungsamtes beteiligt, die obere Naturschutzbehörde über das Vorhaben unterrichtet und zugleich eine Vorortbesichtigung des Geländes durchgeführt. Die angeforderten Stellungnahmen der Befragten liegen bislang noch nicht vollständig vor, so dass eine abschließende Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Luftfahrtveranstaltung frühestens Anfang September 2004 getroffen werden kann. Soweit auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes in Appollensdorf die Errichtung eines Segelflugplatzes geplant ist, wird auf einen solchen Antrag hin ein umfangreiches luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer umfassenden Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange eingeleitet, in welchem zu prüfen ist, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, ob die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind, das Gelände geeignet und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet ist. In einem solchen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren haben Privatpersonen die Möglichkeit, im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung des Vorhabens in den betroffenen Gemeinden Einwendungen zu erheben. Diese werden anschließend in die Bewertung durch das Landesverwaltungsamt einbezogen. Es ist demnach umfassend gewährleistet, dass das Landesverwaltungsamt vor der Erteilung einer Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen beachtet und auch im Falle einer Antragstellung für die Anlage und den Betrieb eines Segelflugplatzes im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens alle Belange berücksichtigt und in die durchzuführende Abwägung einstellt. Impressum: Denise Vopel Pressesprecherin Leiterin der Stabsstelle Kommunikation Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle/Saale 0345-514-1244 (Tel) 0345-514-1477 (Fax) e-mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de Überschrift Text Impressum: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514 ¿ 1244 Fax: (0345) 514 ¿ 1477 Mail: Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de
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