Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises zum Volksentscheid ?KiFöG? nicht zu beanstanden
Landesverwaltungsamt Pressemittelung Nr. 99/2004 Landesverwaltungsamt Pressemittelung Nr. 99/2004 Halle (Saale), den 17.Dezember 2004 Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises zum Volksentscheid ¿KiFöG¿ nicht zu beanstanden Der Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises bezüglich des Volksentscheides zum Kinderbetreuungsrecht ist aus Sicht der oberen Kommunalaufsicht rechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Schluss kam das zuständige Referat im Landesverwaltungsamtes heute nach intensiver Prüfung des Sachverhaltes. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 13.12.2004 die Abstimmungsberechtigten im Burgenlandkreis aufgefordert, bei dem Volksentscheid am 23.1.2005 mit Nein zu stimmen. Solche Formen der politischen Meinungsäußerungen können seitens des Kreistages getroffen werden, wenn mittelbar die Interessen der örtlichen Gemeinschaft betroffen sind. Da der Landkreis in vielerlei Hinsicht von den Änderungen im Umfang der Kinderbetreuung betroffen sein könnte, ist das Landesverwaltungsamt zu der Entscheidung gelangt, dass die Abstimmung rechtlich nicht zu beanstanden ist. Vor allem hätte eine Änderung des Kinderbetreuungsumfanges Auswirkungen auf den Haushalt des Burgenlandkreises. Des weiteren unterliegen der Staat und seine Organe bei einem Volksentscheid nicht der Neutralitätspflicht, anders als bei Wahlen. Das Landesverwaltungsamt hat daher keine Veranlassung, gegen den Beschluss des Kreistages mit kommunalaufsichtlichen Mitteln tätig zu werden. Impressum : Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation Frau Vopel Willy-Lohmann-Str.7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514 ¿ 1244 Fax: (0345) 514 ¿ 1477 Mail: Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de
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