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Halle (Saale), den 28.12.2004

Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 102/2004 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 102/2004 Halle (Saale), den 27. Dezember 2004 Das Landesverwaltungsamt informiert: Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen Das Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Zahlung des Bundeserziehungsgeldes nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für Antragsteller aus Sachsen-Anhalt und ist gleichzeitig mit der Beratung der Leistungsempfänger zur Elternzeit betraut. Im Jahr 2004 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 23.807 Anträge auf Erziehungsgeld gestellt und 23.192 beschieden (Stand 1.11.04). Das sind rund 4.000 Anträge weniger als im vergangenen Jahr. ¿Für diesen doch erheblichen Rückgang sind zwei Ursachen zu nennen. Einerseits registrierten wir auch in diesem Jahr keinen wesentlichen Anstieg der Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig sind in diesem Jahr weniger Eltern erziehungsgeldberechtigt, da die Einkommensgrenzen für den Bezug der Leistung neu festgesetzt wurde.¿, resümiert Dr. Dieter Topf, stellvertretender Leiter der Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung im Landesverwaltungsamt. Mit der zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des BEzGG wurden die Einkommensgrenzen zur Zahlung von Erziehungsgeld reduziert. So wurden bei Kindern bis zum 6. Lebensmonat die Einkommensgrenzen für Verheiratete in Höhe von 51.130 Euro auf 30.000 Euro bei der Zahlung des Regelbetrages ( 300 Euro zwei Jahre) und von 51.130 Euro auf 22.086 Euro bei der Zahlung des Budgets (450 Euro ein Jahr) abgesenkt. Die Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat eines Kindes beträgt sowohl beim Regelbetrag als auch beim Budget 16.500 Euro. Mit Stand Oktober 2004 wurden im Land Sachsen-Anhalt insgesamt rund 68 Millionen ¿ Erziehungsgeld ausgezahlt. Demgegenüber wurden im Jahr 2003 rund 96 Millionen Euro ausgereicht. Die Statistik im Anhang zeigt detailliert die Entwicklung der Geburtenrate in Sachsen-Anhalt seit 1991 und dementsprechend die ausgereichten Mittel zur Erziehungshilfe. Aufgrund der neuen Regelungen zum Erzeihungsgeld ist es in vielen Fällen besonders wichtig, die Antragsteller/Innen anhand ihrer Einkommenssituation umfassend zu beraten, um die für sie günstigste Variante zu wählen. ¿Viele Antragsteller/Innen entscheiden sich spontan für den Bezug des bugdetierten Erziehungsgeldes, welches ihnen bei entsprechender Voraussetzung das erhöhte Erziehungsgeld von 450 Euro, allerdings für nur ein Jahr, garantiert. Viele beachten dabei nicht, dass dann im zweiten Lebensjahr ihres Kindes im Regelfall keine Zahlungen mehr erfolgen können. Hier können wir nur immer wieder anbieten, unsere Beratungsstellen aufzusuchen und sich bei unseren Mitarbeiter/Innen zu informieren.¿, so  Dr. Topf. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter/Innen des Referates 612 (Bundeserziehungsgeld und Soziales) im Landesverwaltungsamt. Für den Bereich Halle: Landesverwaltungsamt Maxim-Gorki-Str. 7 06114 Halle Tel: 0345-5276-0 Für den Bereich Magdeburg: Landesverwaltungsamt Halberstädter Str. 39a 39112 Magdeburg 0391-627-3000 Impressum: Denise Vopel Pressesprecherin Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle(Saale) Tel: 0345-5141244 Fax: 0345-5141477 Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de

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