Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2005 Halle (Saale), den 16. September 2005 Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor 890 Prüfungen hat die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr in den 584 Heimen Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht, Rettungsdienst per Gesetz nicht nur für 314 Alten- und Pflegeheime, sondern auch für die 49 Kurzzeitpflegeheime, 42 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, 3 Hospize sowie 169 Heime für Menschen mit Behinderungen und 7 Übergangswohnheime mit insgesamt 32.134 Heimplätzen zuständig. Insgesamt konnte die Heimaufsicht eine positive Bilanz ziehen. Besonders die Betreuung und Förderung in den Heimen für Menschen mit Behinderungen hat an Qualität gewonnen. Hier sind 66 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildete Fachkräfte, die hier nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen, sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und heilpädagogische Förderung. Von den im vergangenen Jahr durchgeführten Prüfungen fanden 161 unangemeldet statt, 131 davon auf Grund von Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Entgelterhöhungen. Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der Heime ausgewertet und durch Nachkontrollen sicher gestellt, dass sie umgehend behoben werden. Großer Wert wird dabei immer auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und insbesondere die Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner der Heime gelegt. Das ist ganz im Sinne des neuen Heimgesetzes (HeimG), das am 01.01.2002 in Kraft trat. Das neue Heimgesetz trägt den grundlegend veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Dazu gehören insbesondere die deutliche Erhöhung des Durchschnittsalters beim Wechsel von der eigenen Wohnung in eine Einrichtung der Altenhilfe und die starke Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen sowie des Grades der Pflegebedürftigkeit. Zur Umsetzung des neuen Heimgesetzes wurden einige ergänzende Rechtsverordnungen, wie die Heimmitwirkungsverordnung erlassen. Ziel dabei ist es, die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen im Heim zu gewährleisten und u.a. durch Heimbeiräte die Mitwirkung der Bewohner im Heim zu verbessern. Wegen zunehmenden Alters und Pflegebedürftigkeit der Bewohner konnte in einigen Einrichtungen kein Heimbeirat gebildet werden. Mit der jetzt gegebenen Möglichkeit, auch Dritte, z.B. Familienangehörige und sonstige Vertrauenspersonen, wie Mitglieder örtlicher Seniorenvertretungen und Behindertenorganisationen, in Heimbeiräte wählen zu können, wird die Bildung des Heimbeirates erleichtert und seine Rechtsstellung gesichert und erweitert. Die Arbeit der Heimbeiräte hat sich bewährt. Die Prüfungen in den Heimen haben gezeigt, dass Träger, Leitung, Personal und Bewohner in vielen Heimen die Möglichkeiten und Vorteile gemeinsamen Handelns erkannt und nutzen gelernt haben. Mit der Neufassung des Gesetzes sind die Heimaufsichtsbehörden in Deutschland gesetzlich verpflichtet, im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, der von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach entsprechender Veröffentlichung zur Kenntnis genommen werden kann. Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem ersten Heimbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de auch als Download zur Verfügung steht. Statistische Angaben (Auszüge) I. Grunddaten der Heime Anzahl der Heime gesamt 584 davon Altenheime (einschl. Altenwohnheime) 3 vollstationäre Pflegeheime (ohne Hospize) 311 Kurzzeitpflegeheime 49 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen 42 Hospize 3 Heime für Menschen mit Behinderungen 169 Übergangswohnheime 7 Anzahl der im Berichtszeitraum geschlossenen Heime 37 Heimplätze gesamt 32.134 Eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege sind nicht gesondert ausgewiesen. davon in Altenheimen (einschl. Altenwohnheimen) 103 in vollstationären Pflegeheimen (ohne Hospize) 22.460 in Kurzzeitpflegeheimen 513 in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen 461 in Hospizen 24 in Heimen für Menschen mit Behinderungen 8.344 in Übergangswohnheimen 229 Heimmitwirkung Anzahl der Heime, für die die Wahl eines Heimbeirates rechtlich vorgesehen ist 579 davon Anzahl der Heime, in denen ein Heimbeirat/-räte gewählt wurde/wurden 459 Anzahl der Heime mit Ersatzgremien anstelle des Heimbeirates 4 Anzahl der Heime mit Heimfürsprecher 99 Prüfungen nach § 15 HeimG Anzahl gesamt 890 davon unangemeldete Prüfungen 161 anlassbezogene Prüfungen 131 Prüfungen zur Nachtzeit 18 gemeinsame Prüfungen mit MDK 23 Verzicht auf Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG Anzahl gesamt 4 davon nach Prüfung des MDK 4 nach Prüfung unabhäng. akkreditierter Sachverständiger - Anzahl der bei der Heimaufsicht eingegangenen Beschwerden (gesamt) 98 davon Anzahl der von der AG 20 an die Heimaufsicht übergebenen Beschwerden - Anzahl der Beschwerden (Mehrfachnennung möglich) zu: Pflege-/Betreuungsqualität 48 bauliche Mängel - Verstöße gegen HeimmitwirkungsV - Entgelterhöhungen 15 Sonstiges 35 Impressum: Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244
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