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Halle (Saale), den 02.01.2006

Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/05 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/05 Halle (Saale), den 29. Dezember 2005 Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor Mit ca. 650.000 Tonnen Abfällen pro Jahr, die vor allem in den Haushalten Sachsen-Anhalts anfallen, wird in den nächsten Jahren gerechnet. Wie und wo sie fachgerecht entsorgt bzw. weiterverwendet werden können, ist im neuen Abfallwirtschaftsplan nachzulesen, den das LVwA jetzt für die nächsten 5 Jahre zusammengestellt und veröffentlicht hat. Der 1. Juni 2005 markierte den Beginn einer neuen Zeitrechnung in der Abfallwirtschaft. Die ökologisch bedenkliche Beseitigung von nicht vorbehandelten organischen Abfällen auf Deponien wurde nach einer zwölfjährigen Übergangszeit zum 31. Mai 2005 endgültig eingestellt. Hausmüll und andere Abfälle mit organischen Inhaltsstoffen müssen nunmehr zwingend thermisch oder mechanisch/mechanisch-biologisch vorbehandelt werden. Damit wird der zukünftige Bedarf an Deponiekapazitäten erheblich reduziert. Die Siedlungsabfälle werden gegenwärtig in 3 dafür landesintern neu errichteten thermischen und 2 mechanisch bzw. mechanisch-biologischen Anlagen mit einer Jahreskapazität von insgesamt 960.000 Mg/a vorbehandelt. Mit der Erweiterung dieser Kapazitäten in den nächsten Jahren auf insgesamt 1.885.000 t/a wurde bereits begonnen. Damit wird sichergestellt, dass auch die überdurchschnittlich zunehmenden, nicht aus Haushalten kommenden, Abfallmengen (z.B. Gewerbeabfälle), zukünftig ordnungsgemäß entsorgt und teilweise noch bestehende Engpässe bei der Abfallvorbehandlung beseitigt werden können. Mit der aktuellen Veröffentlichung des Abfallwirtschaftsplanes für das Land Sachsen-Anhalt (AWP LSA) im Amtsblatt des LVwA ist das vom Landesverwaltungsamt nach den abfallrechtlichen Vorschriften des Landes durchgeführte Planaufstellungsverfahren nunmehr abgeschlossen. Der AWP LSA umfasst zwei in den sachlichen Schnittstellen und zeitgleich aufeinander abgestimmte Teilpläne für besonders überwachungsbedürftige (gefährliche Abfälle, AWPbüA LSA) sowie für sonstige Abfälle (Siedlungsabfälle, AWPSiA LSA). Er gilt landesintern und ist auf 5 Jahre befristet. Die bisher gebietsbezogenen, in den ehemaligen Verwaltungsstrukturen (Regierungspräsidien) aufgestellten Planungen wurden erstmals zu einem landesweit geltenden Plan zusammengefasst. Mit dem AWP LSA wird dokumentiert, dass die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle gegenwärtig und mit den anlaufenden Kapazitätserweiterungen auch zukünftig, auf Basis überwiegend eigener Anlagenkapazitäten und mit relativ günstigen Entsorgungskonditionen, gesichert werden kann. Die Gewährleistung einer stabilen Entsorgungssicherheit erleichtert auch die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe und ist damit eine grundlegende Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt. Der Abfallwirtschaftsplan steht in Kürze im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de  bereit. Hintergrund: Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Sachsen-Anhalt (AWP LSA) berücksichtigt die abfallwirtschaftlichen Planungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) und basiert auf den jährlich für das Land aufgestellten Abfallbilanzen sowie auf Datenerhebungen in der Abfallwirtschaft. Der AWP LSA bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit im Zeitraum von 10 Jahren erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen sowie sonstigen Abfallentsorgungsanlagen. Mit der zum 31. Mai 2005 erfolgten Schließung der überwiegenden Anzahl noch betriebener Hausmülldeponien erfolgte bei der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. An Stelle der bis dahin praktizierten finalen Beseitigung der Siedlungsabfälle auf Deponien werden diese nunmehr einer thermischen, mechanischen oder mechanisch-biologischen Abfallvorbehandlung zugeführt. Anders als in den meisten Altbundesländern, mussten in Sachsen-Anhalt die dafür notwendigen Abfallvorbehandlungsanlagen komplett neu errichtet werden. Im Ergebnis der von den ÖRE In Sachsen-Anhalt durchgeführten Vergabeverfahren zu überlassungspflichtigen Siedlungsabfällen wurde eine Restabfallmenge von ca. 650.000 t/a vertraglich zur Vorbehandlung und Entsorgung gebunden. Für die Entsorgung des nicht verwertbaren Anlagenoutputs aus Abfallbehandlungsanlagen und die Beseitigung der sonstigen nicht verwertbaren Siedlungsabfälle, verfügen die ÖRE bis 2008 über 7, danach noch über 3 regional betriebene Siedlungsabfalldeponien mit ausreichend nutzbarem Restvolumen. Auf der Grundlage dieser abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann für die in Sachsen-Anhalt anfallenden Siedlungsabfälle im Planungszeitraum eine stabile Entsorgungssicherheit gewährleistet werden. Gleiches gilt, gemäß der planerischen Abwägung und Darstellung im zweiten Teilplan (AWPbüA LSA), auch für die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Nach den Ergebnissen von Befragungen ausgewählter Haupterzeuger für belastete mineralische bzw. Produktionsabfälle sowie im Ergebnis von Begleitscheinstatistiken wird das Abfallaufkommen von 1.124.067 Tonnen im Jahr 2003 bis zum Jahr 2014 auf ca. 971.000 Tonnen abnehmen. Der beseitigungspflichtige Anteil an dieser Abfallmenge wird sich im gleichen Zeitraum, bei konsequenter Ausschöpfung der im AWP aufgezeigten Verwertungspotentiale, auf ca. 176.000 t/a reduzieren. Für die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung dieser Abfallmengen stehen in Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtkapazität von ca. 1.200.000 t/a und erforderlichenfalls darüber hinaus auch in anderen Bundesländern, ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung. Im AWPbüA LSA werden zwar für jede einzelne Abfallart geeignete Entsorgungswege aufgezeigt und die beiden günstigsten Entsorgungsvarianten mit besonderer Priorität empfohlen. Auf verbindliche Festsetzungen hinsichtlich Trägerschaft, Anschlussräumen sowie Behandlungstechnologien wurde jedoch bewusst verzichtet, um hierdurch sowohl den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weit reichende Handlungsspielräume zu belassen als auch günstige Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Initiativen zu schaffen. Als abfallwirtschaftlicher Fachplan setzt der AWP LSA mit seinen Empfehlungen und Leitlinien den planerischen Rahmen und ist von den ÖRE in Sachsen-Anhalt bei den abfallwirtschaftlichen Entscheidungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entsprechend zu beachten. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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