Vorläufige Auswertung der Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 065/08 Halle (Saale), den 25. Juni 2008 Vorläufige Auswertung der Bohrungen auf der Deponie Karsdorf zeigen erhöhte Werte der Glühverluste Weitere Tiefenprüfung notwendig Die vorläufigen Ergebnisse der Bohrungen auf dem Deponiekörper Karsdorf haben teilweise Überschreitungen des seit 2005 geltenden Zuordnungswertes für so genannte Glühverluste ergeben. (unter Glühverlust (in %) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Je höher der Glühverlustwert, desto höher ist der Anteil an organischer Substanz in der Probe ). Im Zuge der landesweiten Kontrollen auf Deponien und in Abfallanlagen war auch die Deponie Karsdorf (Burgenlandkreis) bereits mehrfach kontrolliert worden. Es handelt sich hier also nicht um einen neuen Fall, denn die Anlage steht bereits nach den Hinweisen zu Beginn des Jahres im Focus unter Überwachung. Diese Untersuchungen hatten jedoch keine erkennbaren Unregelmäßigkeiten ergeben. ¿Mit diesen Ergebnissen haben wir uns dennoch nicht zufrieden gegeben und haben im Juni weitere Kontrollen durchgeführt, die letzte am 10. Juni, bei welcher 15 Bohrungen mittels Rammkernsondierungen vorgenommen worden waren. Eine nochmalige Kontrolle fand am 24.06.2008 statt.¿, erklärt Hans-Heiner Hoffmann, Abfallexperte und Leiter des Referates ¿Abfallwirtschaft und Bodenschutz¿ im Landesverwaltungsamt. Eine weitere Tiefenprüfung soll nun Aufschluss über die genaue Flächenausbreitung und Ablagerungszeiträume geben können, um sicher feststellen zu können, ob es sich bei den Funden um Neu- oder Altablagerungen handelt. Denn bei der Deponie Karsdorf handelt es sich um eine Deponie, auf der bis zum 31.05.2005 Abfälle mit hohem organischen Anteil abgelagert werden durften. Seit dem 01.06.2005 ist sie geschlossen, der Deponiekörper befindet sich in der Rekultivierungsphase. Dreiviertel der Fläche des Müllkörpers ist bereits abgedeckt. ¿Zurzeit werten wir im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zudem Informationsmaterial einer Wirtschaftsdetektei aus, welches dem Land vom BMU zur Verfügung gestellt wurde. Wir überprüfen genau, ob hier ein illegales Handeln vorliegt.¿, erklärt der Abfallexperte. Eine Bewertung der Untersuchungen wird bis zum 27.06.2008 vorliegen. Belastbare Ergebnisse aus der Tiefenprüfung werden nicht vor Ende Juli d. J. zu erwarten sein, da die Auswertung der Lieferscheine aus drei Jahren mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist. 1. Stand der Überwachungsergebnisse Das Landesverwaltungsamt kontrollierte seit März dieses Jahres im Rahmen des mit dem MLU abgestimmten Konzeptes mit vielfachem personellen Aufwand (temporär bis zu 34 Personen) konsequent und flächendeckend alle Abfallanlagen und Deponien im Lande, um eventuelle illegale Entsorgungsmechanismen aufzudecken. Zudem begleitete das LVwA fachaufsichtlich die ebenfalls verstärkten Kontrollen der Landkreise. (Anzahl siehe unten) Dabei wurden seitens des Landesverwaltungsamtes unangekündigte Einzelkontrollen auf den Deponien sowie Anlagenkontrollen durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Kontrollen blieb dabei ohne negativen Befund. Doch wie bereits in den letzten Wochen bekanntgegeben, wurden auf 2 Deponien Unregelmäßigkeiten und nicht genehmigte Müllablagerungen festgestellt, die derzeit teilweise Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Zu nennen sind bisher die Folgenden: Deponien: Zeuchfeld (Burgenlandkreis) Nißma (Burgenlandkreis): (Weitere Anlagen bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, z. B. Riestedt und Braunsbedra, befinden sich in der Überwachungszuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.) 2. Kontrolltätigkeit Im Land Sachsen-Anhalt sind ca. 240 Anlagen und 120 Deponien registriert, die vom Landesverwaltungsamt überwacht und kontrolliert werden. Daneben gibt es 137 Gruben und ca. 550 Abfallbehandlungsanlagen, wie z. B. Sortieranlagen und Recyclinganlagen, die der Aufsicht der unteren Abfallbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterliegen. Für diese 137 Gruben und ca. 550 Anlagen ist das LVwA Fachaufsichtsbehörde. Zudem befinden sich ca. 72 Kies- und Tongruben, in der Zuständigkeit des Landesamtes für Geologie und Bergwesen. ¿Das ist eine große Anzahl an Überwachungspunkten, die alle bearbeitet werden müssen. Wir gehen hier in unterschiedlicher Weise und oftmals unangekündigt vor. Je nach Anlass und Verdacht entscheiden wir über die Art der Kontrolle.¿, erklärt der Abfallfachmann des LVwA. Findet z. B. eine Tiefenprüfung statt, so werden zum einen alle Akten überprüft, um die Stoffstromkontrolle durchführen zu können. Dabei werden Frachtpapiere und Lieferscheine gesichtet, Schriftverkehr abgeglichen und Kontrollscheine ausgewertet. ¿Hier können schon einmal 40 Umzugskartons Akten und Papiere zusammenkommen, die dann von meinen Mitarbeitern gelesen und ausgewertet werden müssen. Vielleicht wird daran deutlich, dass sofort gehandelt wird, die Tiefenprüfung aber trotz Überstunden ihre Zeit dauert.¿, so Hoffmann. Zum anderen werden Sichtkontrollen vor Ort durchgeführt. Bei einem sich erhärtenden Verdacht werden zudem Bohrungen mittels Rammkernsondierungen bis zu zwei Meter tief in den Deponiekörper vorgenommen und der dort befindliche Abfall zu Tage befördert. Anschließend werden die so entnommen Proben in Laboren untersucht. Hintergrund Im Normalfall überwachen jeweils 8 Abfallexperten des Landesverwaltungsamtes die 240 Anlagen und 120 Deponien, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes befinden. Diese Kontrollen werden pro Deponie bzw. pro Anlage 2 ¿ 4 Mal pro Jahr durchgeführt. Mit den ersten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abfallentsorgung wurde in Abstimmung mit dem MLU die Kontrolltätigkeit sofort auf ein vielfaches (bis zu 34 Personen) verstärkt. Intern wurden Verstärkungskräfte aus den Bereichen Immissionsschutz, Wasser und Abwasser hinzugezogen, um einerseits eine flächendeckende Überwachung sicherzustellen, anderseits um einen Überwachungs- und Kontrolldruck aufbauen zu können. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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