Kontodatenmissbräuche offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt festgestellt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 090/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 090/08 Halle (Saale), den 29. August 2008 Kontodatenmissbräuche offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt festgestellt Verstöße werden konsequent geahndet Lästige, unerwünschte Werbeanrufe gehören inzwischen leider zum Alltag. Diese sogenannten Cold Calls mit Werbe- und Ausforschungsversuchen stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines jeden Betroffenen dar. Leider wurden inzwischen, wie von der Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt bekannt gegeben, bei den Datenmissbrauchsfällen jüngster Zeit offensichtlich auch in Sachsen-Anhalt Fälle bekannt, in denen es zudem auch zu einer Vermögensschädigung der Angerufenen durch unberechtigte Abbuchung von Geldbeträgen gekommen ist. Wie von der Verbraucherzentrale Sachsen.-Anhalt bekannt gegeben wurden in einer noch nicht feststehenden Anzahl von Fällen die Daten der Angerufenen, zu denen Namen, Adressen, Telefonnummern und auch Kontoverbindungen zählen, käuflich erworben. Die damit erfolgte Datenübermittlung ist jedoch nur zulässig, wenn die Betroffenen eingewilligt haben oder die Bestimmungen des § 29 Bundesdatenschutzgesetz eingehalten werden. Dies war jedoch in den genannten Fällen nicht so. Der Verkauf von Kontodaten ist laut Bundesdatenschutzgesetz nicht erlaubt. Neben dem Verkäufer der Datensätze verstößt auch derjenige gegen geltendes Datenschutzrecht, der illegal erzeugte Datenträger erwirbt. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, das Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), hat nach Bekanntwerden der bundesweiten Vergehen eigene Ermittlungen vorgenommen, wird datenschutzrechtliche Verstöße konsequent verfolgen und bei Vorliegen von Straftaten auf die Erstattung von Strafanzeigen hinwirken. Grundsätzlich empfiehlt das Landesverwaltungsamt bei der Preisgabe persönlicher Daten, insbesondere der privaten Kontoverbindung, absolut zurückhaltend zu sein, insbesondere am Telefon und im Internet und weist abschließend noch auf folgende Verhaltensempfehlungen hin: - Kontobewegungen sollten regelmäßig kontrolliert und bei der Feststellung unberechtigter Kontoabbuchungen sollte bei der eigenen Bank binnen 6 Wochen eine Rückbuchung verlangt werden; - Kann die Herkunft der Abbuchung geklärt werden, sollte Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden, damit ermittelt werden kann, welche Stellen oder Unternehmen diesen Datenmissbrauch betrieben haben. - Gern können Sie sich bei etwaigen Verstößen an das Landesverwaltungsamt wenden. Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und Ansprechpartner für Sachverhalte, von denen Sie konkret betroffen sind, finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz. Telefonisch ist das Landesverwaltungsamt diesbezüglich unter den Rufnummern (0345)514-3925 sowie -3775 erreichbar. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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